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Neues Entsendegesetz hebelt Verwaltungsgerichtsurteil zum Postmindestlohn und die Tarifautonomie aus

Entsendegesetz will Oligopol der Großgewerkschaften

(PresseBox) (Hamburg, )
Der BdKEP fordert, die Postbranche nicht wieder in das Entsendegesetz aufzunehmen. Es ist genug damit, ein Exempel statuieren zu wollen. Wenn die Gerichte die Rechtsverordnung Postmindestlohn weiterhin für nicht verfassungsgemäß beurteilen, dann sollte es damit ein Ende haben. Die Branche hat keinen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt, nur die Deutsche Post. Die Postbranche hat genug andere Wettbewerbsnachteile zu erdulden und sie hat einen Mindestlohntarifvertrag.

Neues Mindestarbeitsbedingungsgesetz und Arbeitnehmerentsendegesetz setzen bestehende Tarifverträge außer Kraft. Soviel Not gibt es gar nicht, dieses auch nur ansatzweise rechtfertigen zu können. Auch bei den Postdiensten hat im Nachhinein die Bundesnetzagentur aufzeigen können, dass der Durchschnittslohn über 7,50 Euro die Stunde liegt und somit kein Handlungsbedarf bestand. Zahlungsempfänger zur Aufstockung von Löhnen aus Arbeitslosengeld II sind bekanntlich mehrheitlich Familien. Somit gibt es eher prekäre Verhältnisse aufgrund bisheriger Familienpolitik denn eine Notwendigkeit von Mindestlöhnen.

Der BdKEP appelliert an die regierende CDU/CSU und an die Kanzlerin, die demokratische Grundlage unserer Wirtschaft, die Tarifautonomie, nicht außer Kraft setzen zu lassen. Die DDR mit ihren staatlich verordneten Löhnen ist warnendes Beispiel der Geschichte genug.

Mindestentgelte und allgemeinverbindliche Löhne lassen sich zweifelsfrei ohne Aufhebung der Tarifautonomie verordnen und durchsetzen. Nicht einmal europarechtlich besteht ein Grund, die Tarifautonomie aufzuheben, da ausländische Firmen entweder die Verordnung anwenden müssen oder sich einem bestehenden Tarifvertrag anschließen können. Darauf hat das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil zur Rechtsverordnung Postmindestlohn vom März 2008 ausdrücklich hingewiesen.

Doch damit nicht genug:
Die Gesetze wollen auch, dass nur noch repräsentative Gewerkschaften und der Staat zukünftig über Löhne entscheiden, wenn prekäre Lohnverhältnisse vorliegen. Kleine Gewerkschaften werden aufgrund der Nicht-Repräsentativität ihrer Tarifverträge ausgeschlossen. Nicht genehme Tarifverträge werden qua Verordnungen durch repräsentative Tarifverträge ersetzt. Das widerspricht jeglichem Demokratieverständnis und ist mit Sicherheit ebenso nicht verfassungskonform wie die Aufhebung der Tarif-Vertragsfreiheit.

Das Bundesarbeitsministerium lässt allerdings mit seinen Gesetzesvorschlägen zu Mindestentgelten und Mindesttarifen keinen Zweifel daran, dass es bei prekären Lohnverhältnissen wenig von Tarifvertragsfreiheit und kleinen Tarifabschlüssen hält, so die Aussage auf der Anhörung beim Bundesarbeitsminister. Das wichtige Tarifvertragsgesetz, dass bisher die Bundesrepublik durch einvernehmliche Lösungen der Tarifparteien zu Wohlstand geführt hat, wird damit an die Wand gefahren.

„Es ist erschreckend. Mitten in Europa wird der Boden der Demokratie und der sozialen Marktwirtschaft verlassen“, beklagt der Vorsitzende des BdKEP, Rudolf Pfeiffer. „Werden die Gesetze so verabschiedet, begänne die sozialwirtschaftliche Diktatur einer mafiaähnlichen Groß-Gewerkschaft.“

Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V.

Der BdKEP vertritt seit 1990 die gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer und Unternehmen der Kurier-, Express-, Paket- und Briefdienste und ist Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Behörden, Presse und Brancheninteressierte. Die Branche erwirtschaftet derzeit einen Umsatz von über 27 Mrd. EUR mit über 500.000 Beschäftigten.

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