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Nachhaltigkeit und Corporate Governance bei Biokraftstoffen

14. Internationaler Fachkongress für erneuerbare Mobilität erörtert die Vorreiterrolle der Biokraftstoffe in der Bioökonomie

(PresseBox) (Bonn, )
Die Gesetzgebung der Europäischen Union stellt an den Marktzugang bzw. an die Anrechnung von Biokraftstoffen auf eine Steuerbegünstigung oder Quotenverpflichtung die weltweit höchsten Nachhaltigkeitsanforderungen. Hierzu gehören nicht nur ein datierter Nachweis der Anbauflächenherkunft, sondern auch bestimmte Anforderungen an den Sozialstandard und insbesondere an die Treibhausgasminderung. Ab 2018 müssen Biokraftstoffe rohstoffunabhängig eine Treibhausgasminderung von mindesten 50 Prozent im Vergleich zu Dieselkraftstoff nachweisen.

Im Lichte der Diskussion über die Notwendigkeit die Dekarbonisierung der Wirtschaft bzw. bei Verbrauchsgütern voranzutreiben, stellt sich die Frage, ob analoge Anforderungen ebenfalls in weiteren Bereichen der Bioökonomie eingeführt werden müssten. Bei Biokraftstoffen geht Deutschland als einziges Mitgliedsland noch einen Schritt weiter mit der Einführung der Treibhausgasminderungspflicht zum 1. Januar 2015. Im Falle der Nichterfüllung beträgt die Pönale je Tonne CO2 470 EUR. Die Verpflichteten sind daher bestrebt die Treibhausgasminderung zu erfüllen bzw. im Falle der Übererfüllung diese Mengen zu Handeln. Der“ Eckpreis“ von 470 EUR7t CO2 treibt deshalb den dadurch nur bei Biokraftstoff funktionierenden „Emissionshandel“ an. Verpflichtete sind naturgemäß daran interessiert möglichst kosten- und treibhausgasminderungseffizient die Minderungsvorgaben zu erfüllen. Hiermit einher geht der umweltpolitisch erwünschte Effekt der möglichst effizienten Ressourcenschonung bzw. Biomasseverwendung und verfahrenstechnische Optimierung bei der Verarbeitung zu Biokraftstoffen.

Ist daher ausgerechnet die Erneuerbare Energien- bzw. iLUC-Richtlinie die „Matrize“ gleichlautende oder ähnliche Anforderungen auch an die stoffliche Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen beispielsweise in der Oleochemie festzulegen?
Im Forum „Biokraftstoffe – Vorreiterrolle inder Bioökonomie, Nachhaltigkeit und Corporate Governance“ im Rahmen des 14. Kongresse „Kraftstoffe der Zukunft 2017“ geht Michael Carus vom Nova Institut in seinem Vortrag dieser Frage nach, denn die Klimaschutzpolitik wird zunehmend produktspezifisch im Zusammenhang mit Ökolabels diskutiert. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Erfahrungen mit der Nachhaltigkeitszertifizierung im Biokraftstoffbereich übertragbar sind auch auf andere Sektoren der Bioökonomie. Ziel muss es sein, entsprechende Zertifizierungsansätze in die Warenkette so zu integrieren, dass bestenfalls Anforderungsstandards übernommen werden können zur Vermeidung doppelter bzw. unnötiger Zertifizierungsaufwendungen. Als Beispiel ist der Rohstoff Raps zu nennen, denn die Rapsernte wird in Deutschland vollständig und unabhängig von der Endverwendung nachhaltig zertifiziert durch den Agrarhandel erfasst. Dieser Frage geht Henrik Lerbs von der REDcert GmbH in seinem Vortrag nach.

Der Nachweis der Erfüllung dieser Nachhaltigkeitsanforderungen ist zugleich die Grundlage für eine positive Meinungsbildung in der Öffentlichkeit und in der Politik. Denn trotz struktureller Überschüsse an den Agrarmärkten wird immer noch die „Tank / Teller-Diskussion“ als Hemmnis angeführt, wenngleich die Dekarbonsierung der Wirtschaft bedeutet, dass zukünftig in allen Bereichen fossiler durch regenerativen und treibhausgasoptimierten Kohlenstoff ersetzt werden muss.
Biokraftstoffe gehen hier voran, weil es sie schlichtweg heute schon gibt und wie in Brasilien einen Großteil der Marktversorgung ausmachen. Mit Biokraftstoffen kann heute schon spürbar ein Beitrag zur Treibhausgasminderung geleistet werden. Die Einsparbeiträge werden damit nicht in eine unsicher Zukunft verlagert, wenn diese auf Energieversorgungsstrukturen bspw. im Bereich der eMoblität fußen, die nicht die allgemeine Akzeptanz finden oder auch Innovationsfortschritte und Preissenkungspotenziale nicht wie erhofft so zeitnah an die Kunden weitergegeben werden können. Mit den bestehenden Fahrzeugflotten kann heute schon ein entsprechender Beitrag zur Treibhausgasminderung für morgen geleistet werden. Professor Dr. Thomas Garbe, Volkswagen AG, erläutert diese Zusammenhänge aus Sicht eines Fahrzeugherstellers, der sich bereits seit Jahren nicht nur in Deutschland, sondern insbesondere in Brasilien im Bereich der Biokraftstoffverwendung engagiert und Erfahrungen gesammelt hat.

Wie können diese positiven Argumente im wahrsten Sinne des Wortes sichtbar gemacht werden? Diese Frage erläutert Professor Dr. Jürgen Krahl, Hochschule Coburg, an dem Projektvorhaben „Kraftstoffmodell Region Oberfranken“. Im Rahmen dieses Vorhabens soll die Vielfalt der Verwendung von Biokraftstoffen und die Entwicklungsperspektive im Rahmen entsprechender Demonstrationsvorhaben aufgezeigt werden. Diese Projektaktivitäten müssen bestenfalls zukunftsgerichtet in entsprechende Netzwerke einmünden, die von der Politik gefordert, aber auch gefördert werden müssen im Sinne eines Impulsgebers, zur Beschleunigung der Innovationsprozesse und Markteinführung von Biokraftstoffen in Verbindung mit weiteren neuen Antriebstechnologien. Lars Schulze-Beusingsen, Energieagentur NRW, stellt diesen Prozess am Beispiel der Netzwerkarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen vor.

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Kraftstoffe der Zukunft
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