Das Gesetz beschleunigt den Bau von 24 vordringlichen Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungs-Übertragungsnetz (380 kV), die für die Integration des Stroms aus Windenergie und neuen, hocheffizienten konventionellen Kraftwerken sowie für den EU-weiten Stromhandel erforderlich sind. Das Gesetz ermöglicht dabei Erdkabel auf 380 kV-Ebene im Rahmen von 4 Pilotprojekten und - unter bestimmten Voraussetzungen - auf 110 kV-Ebene. Auch ebnet das Gesetz den Weg für den Einsatz neuer Technologien, wie die HochspannungsgleichstromÜbertragung (HGÜ). Ferner werden neue Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie für die Zeitdauer von 10 Jahren von den Netzentgelten für den Strombezug befreit. Damit sollen Anreize für die Entwicklung neuer Speichertechnologien geschaffen werden, die bei der Nutzung der Windenergie eine wichtige Ausgleichsfunktion haben.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg: "Heute wurde der Weg frei gemacht für weitere Investitionen in moderne, leistungsfähige Netze. Wer die Klimaschutzziele erreichen will, muss auch dafür sorgen, dass der Strom aus Erneuerbaren Energien und neuen, hocheffizienten konventionellen Kraftwerken zu den Verbrauchern kommt. Mit Erdkabeln wollen wir dabei den Netzausbau für die Betroffenen vor Ort schonender gestalten, ohne die Wirtschaftlichkeit aus den Augen zu verlieren. Daneben bringen wir den Einsatz neuer Technologien wie der Hochspannungs- Gleichstromübertragung (HGÜ) und die Entwicklung neuer Speichertechnologien voran. Nur mit modernster Technologie können wir die Erneuerbaren Energien optimal nutzen."