Der Deutsche Bundestag hat im November das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels verabschiedet. Der neue § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) konkretisiert das geltende allgemeine Missbrauchsverbot für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter. Er soll es insbesondere den Kartellbehörden erleichtern, Preise zu untersagen, die die Kosten unangemessen überschreiten oder die Preise von Vergleichsunternehmen erheblich übersteigen. Im Kartellverfahren tragen die Unternehmen die Beweislast für die sachliche Rechtfertigung. Die Vorschrift ist bis 2012 befristet.
Bundesminister Glos weiter: "Im Kern brauchen wir mehr Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten. Dafür habe ich bereits im Herbst 2006 ein ganzes Bündel von Maßnahmen auf den Weg gebracht. Das wird nun umgesetzt.
Anfang November ist eine neue Regelung für einen wirtschaftlichen Netzbetrieb in Kraft getreten. Im Interesse der Energieverbraucher sorgen wir mit ihr für sinkende Kosten in den Strom- und Gasnetzen. Dazu werden Netzbetreiber an ihren effizienten Wettbewerbern gemessen. Aus diesem bundesweiten Effizienzvergleich werden Obergrenzen für die Erlöse der Netzbetreiber ermittelt und vorgegeben.
Wir brauchen neue Kraftwerke, vor allem von neuen Anbietern. Das fördert den Wettbewerb. Dazu soll die seit Sommer geltende Kraftwerks-Netzanschlussverordnung beitragen. Mit ihr wird der Anschluss neuer Kraftwerke ans Stromnetz nicht nur garantiert, sondern auch beschleunigt und erleichtert.
Den flankierenden kartellrechtlichen Schutz brauchen wir, bis die von mir initiierten strukturellen Maßnahmen für mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten in den nächsten Jahren Wirkung zeigen."