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Start des Ausbildungsberufes Mathematisch-technischer Softwareentwickler/ Mathematisch-technische Softwareentwicklerin am 1. August 2007

(PresseBox) (Berlin, )
IT-Wissen ist bei Unternehmen sehr gefragt. Darauf hat die Bundesregierung reagiert und für die mathematische Interpretation fachwissenschaftlicher Problemstellungen und der Entwicklung entsprechender Software den Ausbildungsberuf Mathematisch-technischer Softwareentwickler/Mathematisch-technische Softwareentwicklerin entwickelt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Bildung und Forschung haben diesen jetzt verordnet. Er ersetzt die bisherige Ausbildung "Mathematisch-technischer Assistent/Mathematisch-technische Assistentin". Zum 1. August 2007 können Betriebe Ausbildungsverträge abschließen.

Der Beruf ist inhaltlich anspruchsvoll, bietet dafür den Jugendlichen aber ausgezeichnete berufliche Perspektiven, vor allem bei Forschungseinrichtungen, IT-Unternehmen, Versicherungen und Banken. Die Arbeitsbereiche beziehen sich im Wesentlichen auf die Anwendung mathematischer Modelle zur Lösung von Problemen aus Informatik, Technik, Naturwissenschaften und Wirtschaft. Mathematisch-technische Softwareentwickler analysieren Problemstellungen aus den genannten Gebieten, konzipieren und realisieren objektorientierte komplexe Softwaresysteme. Dabei wenden sie gängige mathematische Verfahren und Lösungsalgorithmen an, die sie programmtechnisch umsetzen. Die Ausbildungsinhalte sind am Arbeitsprozess orientiert. Neben fachlichen Qualifikationen werden auch berufsübergreifende Kompetenzen wie Kommunikation und Kooperation vermittelt.

Jugendliche, die den Beruf erlernen wollen, sollten ein ausgeprägtes Interesse an Mathematik und Softwareentwicklung/Informatik haben und gute schulische Leistungen in diesen Fächern aufweisen. Das Abitur ist aber nicht erforderlich.

Die Ausbildungsinhalte erarbeiteten Sachverständige aus der Praxis unter Beteiligung der Berufsschule und Spezialisten der Berufsbildung.

Die Ausbildungsordnung für den Beruf wurde im BGBl. I Nr. 10 vom 23. März 2007 (Seite 326) verkündet. Sie tritt am 1.8.2007 in Kraft.
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