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Sitzung des Konjunkturrates für die öffentliche Hand

Sitzung des Konjunkturrates für die öffentliche Hand

(PresseBox) (Berlin, )
Am 7. Januar 2013 ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Konjunkturrat für die öffentliche Hand zu seiner regelmäßigen Sitzung zusammengekommen. Der Vorsitzende des Konjunkturrates, der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler: "Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2012 solide gewachsen. Im Winterhalbjahr wird das Wachstum durch die weltwirtschaftliche Abkühlung und die Vertrauenskrise im Euroraum zwar belastet. Bund und Länder gehen jedoch gemeinsam davon aus, dass es sich dabei nur um eine temporäre Schwächephase handelt und sich das Wachstum im Verlauf des Jahres 2013 wieder beschleunigen wird."

Bundesminister Dr. Rösler weiter: "Die deutsche Wirtschaft ist in einer strukturell guten Verfassung. Wir haben einen robusten Arbeitsmarkt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Unternehmen haben ihre Investitionen nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben. Jetzt muss es darum gehen, möglichst schnell wieder einen hohen Wachstumspfad zu erreichen. Dafür müssen wir Freiräume für unternehmerisches Handeln schaffen und unsere Ziele für die Haushaltskonsolidierung ehrgeizig verfolgen."

Bund und Länder waren sich darin einig, weitere Investitionshemmnisse aus dem Weg zu räumen und die Bedingungen für dauerhaftes Wachstum stetig zu verbessern. Auch in der Fachkräftesicherung sehen Bund und Länder einen wichtigen Beitrag für Wirtschaftswachstum.

Die Bundesregierung wird ihre aktualisierte Wachstumsprojektion mit dem Jahreswirtschaftsbericht am 16. Januar 2013 vorlegen.

Zum Konjunkturrat: Der Konjunkturrat für die öffentliche Hand ist ein Koordinierungs- und Beratungsgremium von Bund, Ländern und Gemeinden, das durch das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz 1967 eingerichtet wurde. Vorsitzender ist der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Mitglieder sind außerdem der Bundesminister der Finanzen, die Wirtschaftsminister und -senatoren der Bundesländer sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände. Auch die Deutsche Bundesbank kann an den Beratungen des Konjunkturrats teilnehmen. Nach § 18 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetz besteht die Aufgabe des Konjunkturrats im Wesentlichen in der Beratung von Maßnahmen zur Förderung von Stabilität und Wachstum.

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