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Schauerte: "Ein Jahr danach: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz im Hinblick auf Belastungen für die mittelständische Wirtschaft überprüfen"

(PresseBox) (Berlin, )
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern soll, wird ein Jahr nach seinem Inkrafttreten von den deutschen Unternehmen überwiegend kritisch bewertet.

Zwar ist die insbesondere von der Wirtschaft zunächst befürchtete Klagewelle gegen Unternehmen bislang ausgeblieben. Gleichwohl hat das Gesetz für viele Betriebe nach deren eigener Einschätzung eine höhere Bürokratiebelastung und eine deutliche Beschwernis in Personalfragen gebracht. Zu diesem Ergebnis kam eine im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft von der Universität Dortmund vorgestellte empirische Erhebung zu den Gesetzesfolgekosten aus dem AGG. Anlässlich der heutigen Präsentation dieser Erhebung fordert der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und gleichzeitige Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand, Hartmut Schauerte, sich verstärkt mit den Folgen des Gesetzes insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen auseinander zu setzen: "Die Bundesregierung ist angetreten, die Wirtschaft von unnötigen Bürokratiekosten zu entlasten und den wirtschaftlichen Aufschwung nachhaltig zu sichern. Wir können deshalb nicht zur Tagesordnung übergehen, wenn ausweislich der heute vorgelegten Erhebung ein Jahr nach dem Inkrafttreten des AGG fünf von sechs Unternehmen in Deutschland mit dem Gesetz im wesentlichen zusätzliche Bürokratie verbinden, und fast die gleiche Anzahl das Gesetz sogar als insgesamt überflüssig bewertet."

Schauerte begrüßt ausdrücklich, dass nunmehr ein koordinierter Dialog mit der Wirtschaft zum AGG initiiert werden soll, um Probleme zu erkennen und zu verringern. "Ich werde darauf drängen, dass dieser Dialog unter Beteiligung des für Mittelstandsfragen zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie stattfindet. Ziel sollte es sein, das AGG, wenn es sich nachweislich als ineffizient und unnötig kostentreibend für die Wirtschaft darstellt, auch wieder zu ändern."
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