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Rüstungsexportbericht für das Jahr 2010

(PresseBox) (Berlin, )
Die Bundesregierung hat heute den Rüstungsexportbericht für das Jahr 2010 gebilligt. Sie hält an den strengen Regeln der Exportkontrolle unverändert fest. Genehmigungen wurden erst nach eingehender Prüfung im Einzelfall erteilt, nachdem sichergestellt wurde, dass deutsche Rüstungsgüter nicht für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden oder zur Verschärfung von Krisen beitragen.

Der Gesamtwert der Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter ist im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr um ca. 290 Millionen € auf ca. 4,7 Mrd. € zurückgegangen. Davon entfielen ca. 70 % auf EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, ca. 30 % auf Drittländer. Auf Entwicklungsländer alleine entfielen mit 365 Mio. € ca. 7,7 %. Das sind 43 Mio. € weniger als im Vorjahr (2009: 8,2 %).

Der Wert der erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen für Ausfuhren im Rahmen wehrtechnischer Kooperationen zwischen EU- und NATO-Partnern betrug ca. 737 Mio. € (2009: 1,9 Mrd. €). Neben den Werten der erteilten Ausfuhrgenehmigungen werden bei Kriegswaffen auch die tatsächlichen Ausfuhren erfasst. Diese beliefen sich in 2010 auf ca. 2,1 Mrd. € (2009: 1,3 Mrd. €). Gut die Hälfte dieses Gesamtbetrages für 2010 basiert auf der Lieferung von Kriegsschiffen an NATO-Partner.

Genehmigungsentscheidungen richten sich nach dem Gemeinsamen Standpunkt der EU und den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung zum Rüstungsexport von 2000. Danach legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich einen Rüstungsexportbericht vor. Die verschiedenen Zahlenwerte im Rüstungsexportbericht sind ständigen Schwankungen unterworfen und nicht Ausdruck einer jeweils geänderten Exportpolitik.
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