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Rösler zur Strompreiskompensation: Neue Förderrichtlinie schafft Wachstum und Arbeitsplätze

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, hat heute im Bundeskabinett eine neue Richtlinie zur Kompensation von indirekten CO2-Kosten (Strompreiskompensation; PDF: 36 KB) vorgestellt. Um Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern und Verlagerungen wichtiger Industriesektoren ins Ausland zu vermeiden, wird danach stromintensiven Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, ab 2013 ein Teil ihrer durch den Emissionshandel erhöhten Stromkosten zurückerstattet. Dies hat keine Auswirkungen auf die Strompreise der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Bundesminister Rösler: "Mit der Strompreiskompensation wollen wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie stärken und Arbeitsplätze in Deutschland erhalten. Die betroffenen Sektoren haben maßgeblich zur Stabilität der deutschen Wirtschaft in der Eurokrise beigetragen und sind ein wichtiger Bestandteil zukunftsweisender Wertschöpfungsketten. Entscheidend ist, dass eine Förderung nur in den von der Europäischen Kommission festgelegten Sektoren möglich ist. Dazu gehören unter anderem die Stahl-, Chemie- und Nichteisenmetallbranche. Für diese besteht, wegen ihrer Stromintensität und ihrer Stellung im internationalen Wettbewerb, das Risiko einer Verlagerung ins Ausland. Von einer solchen CO2-Verlagerung hätten weder unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch unsere Umwelt etwas. Mit der Strompreiskompensation erhalten wir Arbeitsplätze und setzen geeignete Rahmenbedingungen für künftiges Wachstum in Deutschland."

Neben der Sicherung von Arbeitsplätzen verfolgt die Richtlinie auch ein umweltpolitisches Ziel. So werden durch Effizienz-Zielvorgaben Anreize zur weiteren Energieeinsparung und Verbesserung der Produktionsprozesse gesetzt. Darüber hinaus soll vermieden werden, dass die Abwanderung von Produktion an Standorte mit geringeren Umweltstandards außerhalb der Europäischen Union letztlich zu einem Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen führt. Die Kompensation richtet sich in Höhe und Adressatenkreis nach den Vorgaben der EU-Beihilfeleitlinien vom Mai 2012.
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