Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 438556

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin, Deutschland http://www.bmwi.de
Logo der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Rösler begrüßt erleichterte Finanzierungsbedingungen für griechische Strukturfondsprojekte

(PresseBox) (Berlin, )
Die EU-Kommission hat heute vorgeschlagen, die gemeinschaftliche Kofinanzierung von Strukturprojekten in Mitgliedstaaten, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, zeitweise auszuweiten. Für Griechenland würde sich der europäische Anteil bei entsprechenden Investitionen über die bisher möglichen 85 Prozent hinaus erhöhen. Der Europäische Rat und das Europäische Parlament müssen dem Vorschlag noch zustimmen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Ich begrüße den Vorschlag der Europäischen Kommission, den europäischen Anteil bei der Finanzierung von strukturpolitischen Projekten in Griechenland zu erhöhen. Der Vorschlag liegt auf einer Linie mit den Eckpunkten für eine Investitions- und Wachstumsinitiative, die ich in der vorletzten Woche vorgelegt habe. Griechenland verfügt derzeit nicht über die erforderlichen Finanzmittel, um den Eigenanteil für Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft aufzubringen. Dem müssen wir abhelfen. Gleichzeitig müssen die Strukturfondsprojekte stärker auf den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit Griechenlands ausgerichtet werden."

Mit dem Vorschlag der Kommission ist keine Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel verbunden. Vielmehr sind alle Finanzmittel bereits im Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2007 bis 2013 vorgesehen. Sie dürften nun allerdings schneller abgerufen werden.

Bundesminister Dr. Rösler: "Die Anhebung der Fördersätze sollte auf den Zeitraum begrenzt werden, in dem die betroffenen Staaten einem Anpassungsprogramm unterliegen. Zudem sollte die Regelung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen gelten. Griechenland ist ein solcher Fall. Die Bestimmung der Staaten, die unter diese Regelung fallen, muss anhand enger und nachvollziehbarer Kriterien erfolgen. Die jetzt für diese Fälle vorgeschlagene Anhebung darf auch kein Präzedenzfall für die Festlegung der nach 2013 in der Strukturpolitik insgesamt geltenden Kofinanzierung sein. Nur unter diesen engen Voraussetzungen ist es möglich, Griechenland die notwendige Unterstützung in Krisenzeiten zukommen zu lassen, ohne die Eigenverantwortung des Landes für die Finanzierung strukturpolitischer Maßnahmen auszusetzen."
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.