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Rösler: Wir schaffen den Einstieg in die qualifizierte Zuwanderung

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundesrat hat heute das Gesetz für die Umsetzung der EU-Hochqualifizierten-Richtlinie gebilligt. Mit der neuen so genannten "Blauen Karte" wird künftig für Akademiker und vergleichbar Qualifizierte aus Drittstaaten der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt deutlich leichter und unbürokratischer.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Das neue Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie legt einen wichtigen Grundstein dafür, dass in Deutschland eine neue Willkommenskultur für ausländische Fachkräfte etabliert wird. Damit schaffen wir den Einstieg in die qualifizierte Zuwanderung. Denn Deutschland ist auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen, um den Fachkräftebedarf in Deutschland und damit Wachstum und Wohlstand zu sichern. Durch die neuen Regelungen sind wir im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe deutlich besser aufgestellt. Fachkräfte aus dem Ausland werden den heimischen Arbeitsmarkt bereichern."

Die Blaue Karte können Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten erhalten, wenn sie einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland vorlegen und ein Gehalt von mehr als 44.800 Euro pro Jahr haben. In Berufen, in denen bereits jetzt Fachkräftemangel herrscht, beispielsweise bei Ärzten und Ingenieuren, beträgt die Gehaltsschwelle knapp 35.000 Euro. Bei entsprechenden Deutsch-Kenntnissen erhalten Inhaber der Blauen Karte bereits nach 21 Beschäftigungsmonaten eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Das Gesetz erleichtert zudem die Beschäftigung ausländischer Studenten und ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen. Die Suchphase, in der sie sich um eine adäquate Beschäftigung in Deutschland bemühen können, wird auf 18 Monate erweitert. Das neu geschaffene sechsmonatige Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche bietet gut ausgebildeten Akademikern aus dem Ausland einen stärkeren Anreiz, Karrierechancen in Deutschland zu suchen. Das Gesetz soll bereits am 1.Juli.2012 in Kraft treten.
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