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Rösler: Neues TKG ist Meilenstein für noch schnelleres Internet und stärkere Verbraucherrechte bei Telekommunikation

(PresseBox) (Berlin, )
Nach erfolgreichem Abschluss des Vermittlungsverfahrens ist das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKG) abschließend von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Mit der Gesetzesnovelle werden die Bedingungen für den Aus- und Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen verbessert und die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz modernisiert.

Die Gesetzesänderung soll Anfang März 2012 in Kraft treten.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Das neue Telekommunikationsgesetz ist ein Meilenstein für noch schnelleres Internet und stärkere Verbraucherrechte im Telekommunikationsbereich. Mit den neuen Regelungen schaffen wir mehr Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Telekommunikationsmarkt und fördern so den Wettbewerb. Das ist ein enorm wichtiger Baustein für mehr Wachstum, Innovation und Beschäftigung in Deutschland."

Die neuen Bestimmungen der TKG-Novelle sind ein wichtiger Baustein der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Die TKGNovelle enthält eine Reihe von Bestimmungen, die Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze schaffen und den Netzausbau erleichtern. Beim Bau von Abwasserkanälen oder Energienetzen können zum Beispiel gleichzeitig Leerrohre für Glasfasernetze mitverlegt werden. Gegenüber dem Bund besteht ein Anspruch der Unternehmen, die Mitnutzung seiner Infrastrukturen, z.B. Bundesstrassen und Eisenbahntrassen, für den Ausbau neuer Telekommunikationsnetze zu gestatten. Die Verlegung von Glasfaserleitungen wird zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen mit einer geringeren Tiefe gestattet (sog. Microtrenching).

Auf diese Weise können Glasfaserleitungen schneller und weniger kostenintensiv verlegt werden.

Neben dem Breitbandausbau bildet der Verbraucherschutz einen weiteren wichtigen Baustein der TKG-Novelle. Die beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen sind:

- Kostenpflichtige Warteschleifen dürfen bei Sonderrufnummern nicht mehr eingesetzt werden.
- Die Bezahlfunktion von Handys sowie der Zugang zu Mehrwertdiensterufnummern kann gesperrt werden. Damit wird verhindert, dass den Verbrauchern über die Telefonrechnung gegen ihren Willen Geldbeträge abgebucht werden.
- Beim Anbieterwechsel dürfen Versorgungsunterbrechungen maximal einen Kalendertag andauern.
- Mobilfunkkunden haben künftig das Recht, dass ihre Mobilfunkrufnummer unabhängig von der Vertragslaufzeit mit dem bisherigen Anbieter auf einen neuen Anbieter übertragen wird.
- Bei der Auswahl eines alternativen Netzbetreibers (so genanntes Call by Call) muss künftig der aktuelle Preis vor Gesprächsbeginn angesagt werden. Das verbessert die Preistransparenz und unterbindet gleichzeitig bestehende Missbräuche (ständige intransparente Preisänderungen).
- Bei den Datenschutzbestimmungen im Telekommunikationsrecht werden zusätzliche Information- und Transparenzverpflichtungen mit dem Ziel eingeführt, sensible Daten besser zu schützen und damit die Rechtsposition des Verbrauchers zu stärken. Hierzu gehört u. a. die Verpflichtung bei jeder Ortung des Mobilfunkendgerätes dem Nutzer anzuzeigen, dass er geortet wird.
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