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Rösler: Keine Belastung für Gründer

(PresseBox) (Berlin, )
Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat dem Gesetz zur Besteuerung von Streubesitzbeteiligungen zugestimmt. Danach gilt künftig für Dividenden aus Streubesitz, die nach dem 28.02.2013 zugeflossen sind, eine Steuerpflicht. Ausgenommen von dieser Steuerpflicht sind allerdings Veräußerungsgewinne. Eine Neuregelung war wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs notwendig geworden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Besteuerung von Streubesitzbeteiligungen konnte ein Kompromiss erzielt werden, der den Interessen der Gründerszene entgegenkommt. Für Veräußerungsgewinne besteht auch künftig keine Steuerpflicht. Damit bleiben Anreize bestehen, in junge Unternehmen zu investieren. Investoren haben damit Sicherheit, dass ein möglicher "Ausstieg" aus der Investition auch in Zukunft nicht steuerlich belastet wird. Dies ist wichtig, um die Finanzierungsbedingungen gerade für junge Unternehmen zu erhalten und den Innovationsstandort Deutschland zu stärken."

Der Europäische Gerichtshof sah in der derzeitigen deutschen Regelung der Besteuerung von Erträgen aus Streubesitzanteilen eine unzulässige Ungleichbehandlung in- und ausländischer Unternehmen. Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesregierung eine Entlastung der betroffenen EU/EWR-Kapitalgesellschaften von der Kapitalertragsteuer vorgesehen. Der Gesetzentwurf fand im Bundesrat jedoch nicht die erforderliche Zustimmung. Schließlich konnte im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt werden. Diese wurde bereits gestern vom Bundestag und heute vom Bundesrat bestätigt.

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