Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Der Einsatz hat sich gelohnt. Denn die Bestimmungen zur Stromkostenkompensation sind deutlich realitätsnäher ausgefallen als ursprünglich von der EU-Kommission geplant. Positiv ist vor allem, dass die Kompensation weder durch den Abzug der Kosten aus der 2. Handelsperiode noch durch Einführung eines Schwellenwertes entscheidend verkürzt wird. Damit kann eine Kompensation bereits ab dem ersten Cent erfolgen. Wir werden nun zügig die nationale Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation auf den Weg bringen."
Allerdings gibt es auch Punkte, die bedauerlich sind. So wurden die Voraussetzungen für die Kraftwerksförderung von der Europäischen Kommission sehr restriktiv geregelt, insbesondere in Bezug auf die sehr hohen Anforderungen an die CCS-Fähigkeit. Das Gesetz zur Umsetzung der CCS-Richtlinie befindet sich derzeit im Vermittlungsausschuss. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung den weiteren Umgang mit dem Kraftwerksförderprogramm prüfen. Mit der Anhebung der Fördersätze im Zuge der aktuellen KWKG-Novelle sowie mit dem zum 1. Juni startenden zinsverbilligten Kreditprogramm der KfW für Investitionen von Stadtwerken u.a. in neue Gaskraftwerke hat die Bundesregierung jedoch bereits jetzt Instrumente geschaffen, um kurzfristig Anreize für neue Erzeugungsanlagen zu setzen.
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