Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Das neue Gesetz ist ein wichtiger Baustein der Strategie der Bundesregierung, den Fachkräftebedarf für die Zukunft zu sichern. Es macht den Weg frei für den Einstieg in ein kriterienbasiertes, am Fachkräftebedarf des deutschen Arbeitsmarktes ausgerichtetes Zuwanderungsrecht. Wir legen damit den Grundstein dafür, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe künftig deutlich besser aufgestellt ist. Mit dem neuen Zuwanderungsrecht schaffen wir ein attraktives Angebot für ausländische Fachkräfte, in Deutschland zu arbeiten. Damit sichern wir auch Arbeitsplätze in Deutschland. Die gesetzlichen Grundlagen für eine verstärkte qualifizierte Zuwanderung sind nunmehr deutlich verbessert. Jetzt geht es darum, durch ein engagiertes Zusammenwirken von Politik, Wirtschaft und allen gesellschaftlichen Kräften in Deutschland eine echte Willkommenskultur für ausländische Fachkräfte zu etablieren."
Das Gesetz erleichtert zudem die Beschäftigung ausländischer Studenten und ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen. Die Suchphase, in der sie sich um eine adäquate Beschäftigung in Deutschland bemühen können, wird auf 18 Monate erweitert. Das neu geschaffene sechsmonatige Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche bietet gut ausgebildeten Akademikern aus dem Ausland einen stärkeren Anreiz, Karrierechancen in Deutschland zu suchen.