Bürgerinnen und Bürger, denen während des Aufenthaltes in einem DDR-Kinderheim Unrecht widerfahren ist und die deshalb Anspruch auf Leistungen aus dem Heimkinderfonds Ost anmelden möchten, müssen sich bis zum 30. September 2014 bei den zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen melden.
Iris Gleicke betont: "Das geht unbürokratisch und schnell: Sie müssen nicht extra zu den Behörden gehen und auch keinen komplizierten Antrag ausfüllen. Ein formloses Schreiben genügt, um die Frist einzuhalten."
Die in jedem Bundesland zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen finden Sie hier.