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Kraftwerks-Anschluss-Verordnung tritt am 30. Juni in Kraft

(PresseBox) (Berlin, )
Einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist heute die Kraftwerks-Netzanschluss-Verordnung in Kraft getreten.

Mit dieser Verordnung tritt die erste von vier Maßnahmen in Kraft, die der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos im Herbst letzten Jahres zur Verbesserung der Situation auf den Strom- und Gasmärkten auf den Weg gebracht hat: Neben der Verschärfung der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle, der Einführung einer Anreizregulierung für die Netze und Maßnahmen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Stromaustausches soll die Kraftwerks-Anschluss-VO für Investitionen und verstärkten Anbieterwettbewerb sorgen.

Bundesminister Michael Glos: "Wir brauchen dringend Investitionen in neue Stromerzeugungskapazitäten, um wegfallende Kraftwerke zu ersetzen.

Gleichzeitig müssen wir neue Anbieter ermutigen, sich auf dem deutschen Markt zu betätigen. Hierfür sind günstige Netzanschlussbedingungen wesentlich. Investoren finden mit der neuen Anschlussverordnung Rahmenbedingungen vor, die ihnen den Markteintritt erleichtern und die Chance geben, sich gegen die "Platzhirsche" zu behaupten. Ich bin zufrieden, dass wir mit der Verordnung so zügig vorangekommen sind. Die neuerlich angekündigten Stromerhöhungen zeigen, dass dringender Handlungsbedarf bestand."

Die Verordnung bringt

- für alle Beteiligten größere Planungssicherheit bei Investitionen in Kraftwerke und Netze,

- den Kraftwerksinvestoren Entlastung von Verfahrenshindernissen und von Kosten, die nun der Netztreiber trägt,

- größere Transparenz für alle Marktbeteiligten, so dass missbräuchliches Verhalten von Netzbetreibern und Anschlussnehmern leicht aufgedeckt und geahndet werden kann.

Für Kraftwerksinvestoren, die sich bis Ende 2007 auf ein konkretes Netzanschlussbegehren festgelegt haben und bis Ende 2012 am Netz sind, gibt es eine begrenzte Durchleitungsgaranti (10 Jahre), wenn es künftig im deutschen Netz zu Engpässen kommen sollte.

Bundesminister Glos weiter: "Mit dieser befristeten Regelung wollen wir sicherstellen, dass Investoren in der gegenwärtigen Übergangsphase bereits geplanten Projekten zusätzlichen Schub geben. Ansonsten bleibt es bei der Verantwortung der Kraftwerksinvestoren, sich Standorte zu suchen, die ihnen eine optimale Vermarktung des Stroms gewährleisten. Deutschland braucht auf Dauer eine ausgewogene Verteilung der Kraftwerksstandorte."
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