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Investitionsgarantien der Bundesregierung - erfolgreichstes Jahr seit Bestehen

(PresseBox) (Berlin, )
Die Bundesrepublik Deutschland hat 2007 für deutsche Direktinvestitionen im Ausland und deren Erträge Investitionsgarantien in Höhe von 5,2 Mrd. gewährt. Mit dieser Summe wurden Garantien für insgesamt 74 Projekte in 21 Entwicklungs- und Schwellenländern übernommen. Zum dritten Mal in Folge konnte damit das jeweilige Vorjahresergebnis (2006: 4,1 Mrd.) übertroffen werden. Das in 2007 genehmigte Garantievolumen stellt das beste Ergebnis seit Bestehen des Garantieinstruments in 1959 dar.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Export und Außenhandel sind wichtige Tragpfeiler der deutschen Wirtschaft. Das soll auch so bleiben. Wir unterstützen daher die deutsche Wirtschaft mit den Instrumenten unserer Außenwirtschaftspolitik, ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und auszubauen und damit ihre Spitzenposition als Exportnation zu festigen.

Die Investitionsgarantien sind ein wichtiger Baustein der Außenwirtschaftsförderung. Sie erleichtern den deutschen Unternehmen den Eintritt in Märkten mit schwierigen politischen Rahmenbedingungen. Diese Garantien sind seit vielen Jahren fester Bestandteil der Risikovorsorge deutscher Unternehmen bei Investitionen im Ausland.

Rund ein Viertel des neuen Garantievolumens entfallen auf die Branchen Öl und Gas. Die Investitionsgarantien tragen damit zur Sicherung der Energieversorgung Deutschlands bei."

Das neue Garantievolumen konzentriert sich auf die Sektoren Infrastruktur, Öl, Gas, Kraftfahrzeuge sowie Handel. Die höchsten Volumina wurden für drei Großprojekte in der Türkei und Algerien übernommen. Nach der Anzahl der entschiedenen Anträge, die überwiegend auf den Handel entfielen, waren die wichtigsten Länder Russland, China, Ukraine und Indien.

Die Investitionsgarantien tragen sich selbst aus Gebühren- und Entgeltaufkommen. In 2007 waren keine Entschädigungszahlungen zu leisten. Das Obligo des Bundes Ende 2007 aus den bestehenden Garantien erhöhte sich auf 19,6 Mrd. (Ende 2006: 16,8 Mrd.).

Die Investitionsgarantien wurden im Jahr 2007 inhaltlich weiterentwickelt. Den deutschen Unternehmen soll auch in Zukunft ein maßgeschneiderter Schutz für ihre Auslandsprojekte angeboten werden können. Beispielsweise wurde der Garantieschutz bei Projekten mit zahlreichen Teilbetrieben durch die sog. Teilbetriebsdeckung verbessert. Das ist u.a. für Unternehmen aus der Handelsbranche mit ihren vielen Betriebsstätten bedeutsam.

Die Übernahme von Investitionsgarantien ist an Voraussetzungen gebunden. Dazu zählt, dass grundsätzlich ein bilateraler Investitionsförderungs- und -schutzvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Zielland der Investition bestehen muss. 2007 konnten mit Bahrain, Jordanien und Oman neue Investitionsförderungs- und -schutzverträge unterzeichnet werden. Die Investitionsförderungs- und -schutzverträge mit Angola, Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Gabun, Indonesien, Mosambik und Nigeria sind 2007 in Kraft getreten. Weltweit sind derzeit 125 Investitionsförderungs- und -schutzverträge in Kraft.

Weitere Informationen zu den Investitionsgarantien können im Außenwirtschaftsportal der Bundesregierung (www.ixpos.de) und im Internetportal der mit der Abwicklung der Investitionsgarantien betrauten Mandatare (www.agaportal.de) abgerufen werden.
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