Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Die heutigen Kabinettbeschlüsse stellen wichtige Weichen für die Sicherung wettbewerbsfähiger Energiepreise in Deutschland. Mit der GWB-Novelle und der Kraftwerks-Netzanschluss-Verordnung werden zwei Maßnahmen auf den Weg gebracht, die ich im Herbst letzten Jahres angekündigt habe. Sie sollen den Wettbewerb auf der Angebotsseite stärken und ihm neue Impulse geben. Während die Kraftwerks-Netzanschluss-Verordnung längerfristige strukturelle Verbesserungen der Wettbewerbsverhältnisse im Energiesektor erzielen wird, wird die GWB-Novelle als Sofortmaßnahme bereits kurzfristige Verbesserungen ermöglichen. Dies wird allen Verbrauchern zu Gute kommen."
Die Kraftwerks-Netzanschluss-Verordnung beruht auf § 17 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes und gehört neben der sich in der Ressortabstimmung befindlichen Anreizregulierung zu den längerfristigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Vervollständigung des neuen energiewirtschaftlichen Ordnungsrahmens. Sie konkretisiert und ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen zu den Anschlussbedingungen großer Kraftwerke an das Hoch- und Höchstspannungsnetz.
Ziel der Verordnung ist die Erleichterung neuer Kraftwerksprojekte in Deutschland, damit aus Alters- und sonstigen Gründen wegfallende Stromerzeugungskapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Maße durch neue Einheiten ersetzt werden. Hierbei sollen insbesondere neue Anbieter zum Zuge kommen. Es geht um die Förderung der Liquidität des Marktes und der Anbietervielfalt. Dies wird Versorgungssicherheit und Wettbewerbstrukturen gleichermaßen voranbringen.
Für Kraftwerksinvestoren, die sich bis Ende 2007 auf ein konkretes Netzanschlussbegehren festgelegt haben und bis Ende 2012 am Netz sind, gibt es eine begrenzte Durchleitungsgarantie (10 Jahre), wenn es künftig im deutschen Netz zu Engpässen kommen sollte. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass Investoren bereits geplanten Projekten zusätzlichen Schub geben.
In das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird mit § 29 für den Energiebereich eine neue Missbrauchsvorschrift eingefügt.
Ziel der bis 2012 befristeten Vorschrift ist es, die bestehende Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden zu schärfen, bis neue Kraftwerke gebaut sind und neue Anbieter in den Markt kommen. Die Kartellbehörden sollen in die Lage versetzt werden, Missbräuche im Energiesektor leichter nachzuweisen und effektiver zu bekämpfen.
Vorgesehen sind vor allem
- größere Auswahlmöglichkeiten der Kartellbehörde hinsichtlich möglicher Vergleichsunternehmen bzw. Vergleichsmärkte
- die Klarstellung des Verbots von Entgelten, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten
- eine Beweislastumkehr zu Lasten der Energieversorger bei den Rechtfertigungsgründen
- die sofortige Vollziehbarkeit von kartellbehördlichen Missbrauchsverfügungen.