Bundesminister Glos: "Mit seinen heutigen Beschlüssen hat der Bundesrat deutlich gemacht, dass auch die Bundesländer die vom Bundeskabinett im April beschlossenen Maßnahmen für mehr Wettbewerb im Energiebereich unterstützen. Die Weichen für strukturelle Verbesserungen im Bereich der Stromerzeugung sind durch die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung jetzt gestellt. Ich hoffe, dass die von den Ländern ohne Abänderung des Regierungsentwurfes beschlossene Einführung einer schärferen Preismissbrauchskontrolle in § 29 GWB auch die erforderliche Zustimmung im Parlament finden wird."
Nach der Zustimmung des Bundesrates wird die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung der Bundesregierung jetzt kurzfristig in Kraft treten können. Die Verordnung zielt auf längerfristige strukturelle Verbesserungen der Wettbewerbsverhältnisse bei der Stromerzeugung. Sie soll neue Kraftwerksprojekte durch klare Verfahrens- und Kostentragungsregeln erleichtern und insbesondere Projekten neuer Kraftwerksbetreiber zusätzlichen Schub geben.
Bis die strukturellen Maßnahmen greifen, sollen befristet die Kartellbehörden das Verbot missbräuchlich überhöhter Strom- und Gaspreise marktbeherrschender Versorgungsunternehmen effektiver durchsetzen können. Das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch, das eine entsprechende neue kartellrechtliche Missbrauchsvorschrift in § 29 GWB vorsieht, wird jetzt dem Bundestag zugeleitet.