Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stimmt mit der Kommission darin überein, dass das Hauptziel einer Intervention in den Roamingbereich letztlich in einer deutlichen Absenkung der Endkundentarife für private wie gewerbliche Nutzer besteht.
Eine nähere Betrachtung der konkreten Vorschläge der Europäischen Kommission zeigt jedoch, dass die vorgeschlagene Kopplung der Roamingentgelte an die nationalen Mobilfunkentgelte zu massiven Allokations- und Wettbewerbsverzerrungen führt.
Abweichend von den Vorschlägen der Kommission plädiert das BMWi für eine weitgehende Übernahme der Empfehlungen der Europäischen Gruppe der Regulierer (ERG). Diese beinhalten eine Deckelung der Vorleistungsentgelte, die Schaffung eines Gleitpfades zur Senkung der Endkundenentgelte sowie nach einer Übergangszeit die Möglichkeit nationaler Regulierungsbehörden überhöhte Endkundenentgelte zu untersagen.
Um Selbstregulierungsmechanismen der Branche nicht zu konterkarieren, sollten weiterhin alle Regulierungsmaßnahmen mit einer zeitlichen Befristung versehen werden.