Die Dienstleistungsrichtlinie ist ein zentrales Reformvorhaben bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie. Sie hat zum Ziel, insbesondere durch Erleichterungen für Dienstleister den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern und damit zur Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes beizutragen. In Deutschland hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gemeinsam mit der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder das Mandat zur Gesamtkoordinierung der Umsetzung, das durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gemeinsam mit den Regierungschefs der Länder übertragen wurde.
Bei dem Treffen zeigte sich, dass alle beteiligten Staaten intensiv an der Umsetzung arbeiten. So werden derzeit die Voraussetzungen für die Errichtung der "Einheitlichen Ansprechpartner" geschaffen, bei denen Dienstleister alle notwendigen Informationen erhalten und Formalitäten zentral aus einer Hand abwickeln lassen können. Auch die Überprüfung des gesamten dienstleistungsbezogenen Rechts, die sog. Normenprüfung, ist in vollem Gange.
Ein weiteres wichtiges Thema des Treffens war der Aufbau einer IT-gestützten europäischen Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Dienstleistungsrichtlinie. Auch zu diesem Bereich ist der Meinungsaustausch der Mitgliedstaaten gemeinsam mit der EU-Kommission sehr wichtig, da mit vielen organisatorischen und inhaltlichen Fragen Neuland betreten wird. Es geht vor allem darum, den Informationsaustausch zwischen Behörden verschiedener Mitgliedstaaten im Rahmen konkreter einzelfallbezogener Anfragen effizient zu organisieren. Herausforderungen stellen hier insbesondere die unterschiedlichen Verwaltungs-strukturen und Rechtstraditionen in den Mitgliedstaaten sowie der sehr breite Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie dar.