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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Energiebetriebene-Produkte-Gesetz in Kraft getreten

Staatssekretär Homann: "Baustein für Klimaschutz und Ressourceneffizienz"

(PresseBox) (Berlin, )
Am 07. März 2008 ist das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) in Kraft getreten. Damit wird die Richtlinie 2005/32/EG (sog. Ökodesign- Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt.

Der für Energie-, Industrie- und Technologiepolitik zuständige Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Jochen Homann, erklärt dazu: "Das EBPG ist ein Baustein für Klimaschutz und ressourceneffizientes Wirtschaften. Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit werden in einer Marktwirtschaft am wirksamsten verbessert, wenn sie sich im fairen Wettbewerb durchsetzen. Das EBPG und die zugrunde liegende Ökodesign-Richtlinie schaffen dafür durch die Formulierung von Mindestkriterien für den Markteintritt europaweit die gleichen Voraussetzungen."

Die Ökodesignrichtlinie und das EPBG regeln den Rechtsrahmen für die umweltgerechte Gestaltung ("Ökodesign") energiebetriebener Produkte. Ziel ist es, durch Definition von Mindestanforderungen die von energiebetriebenen Produkten ausgehenden Umweltauswirkungen zu verringern. Dadurch soll der Energieverbrauch gesenkt, der Materialaufwand vermindert und die Belastung mit Schadstoffen reduziert werden. Zugleich wird ein Beitrag zur Sicherheit der Energieversorgung geleistet. Erfasst sind Produkte, für deren Nutzung Energie in Form von Elektrizität, fossilen Treibstoffen oder erneuerbarer Energiequellen zugeführt werden muss; Fahrzeuge sind ausgenommen.

Konkrete Mindestanforderung werden jeweils für einzelne Produktgruppen auf EU-Ebene im Rahmen sog. Durchführungsmaßnahmen festgelegt. Vorgeschaltet ist ein umfangreicher Konsultationsprozess unter Verantwortung der EU-Kommission, an dem die Mitgliedstaaten, die betroffene Industrie sowie Umwelt- und Verbraucherverbände beteiligt sind.

Das EBPG stellt mit Hilfe verschiedener Instrumente sicher, dass in Deutschland nur noch solche energiebetriebenen Produkte verwendet werden, die den für sie festgelegten Mindestanforderungen genügen.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist als "beauftragte Stelle" mit der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie und des EPBG betraut. Dabei ist die BAM einerseits an der Erarbeitung der Durchführungsmaßnahmen und andererseits an der Umsetzung und Überwachung der Mindestkriterien beteiligt. "Aufgabe der BAM ist es, politische Ziele in konkrete technisch machbare und wirtschaftlich vertretbare Produktanforderungen umzusetzen", so Prof. Dr. Manfred Hennecke, Präsident der BAM. Dazu nimmt die BAM konkret folgende Aufgaben wahr:
- Vorbereitung von Durchführungsmaßnahmen: Die BAM vertritt die Bundesregierung gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA) auf europäischer Ebene.
- Beteiligung der betroffenen Kreise: Zur Vorbereitung der deutschen Position unterhält die BAM einen Beraterkreis aus Vertretern der Wirtschaft, der betroffenen öffentliche Stellen, der Deutschen Energieagentur (dena), der Umwelt- und Verbraucherverbände sowie unabhängigen Fachleuten.
- Unterstützung der Marktüberwachung: Die Überwachung des Marktes für energiebetriebene Produkte nach dem EBPG obliegt den Bundesländern. Die BAM unterstützt die Länderbehörden bei der Erarbeitung eines Überwachungskonzeptes und koordiniert den Informationsaustausch zwischen den Behörden, der EU-Kommission und den übrigen Mitgliedsstaaten.
-Information der Öffentlichkeit: Die BAM stellt ein umfassendes Informationsangebot zu den Ökodesign-Anforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren zur Verfügung. Zielgruppe sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Weiterführende Informationen finden sich auf der Internetseite www.ebpg.bam.de.
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