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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Einführung des Elektronischen Einkommensnachweises (ELENA)

(PresseBox) (Berlin, )
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2011 die Bürokratiekostenbelastungen der Wirtschaft aus Informationspflichten um 25 % abzubauen. Ein wesentlicher Eckpfeiler zur Erreichung des Abbauziels ist der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA). Das ELENA-Verfahrensgesetz ist am 2. April 2009 in Kraft getreten. In einem ersten Schritt vereinfacht ELENA alle Anträge auf Arbeitslosengeld, Bundeselterngeld und Wohngeld.

Für die Arbeitgeber bringt ELENA viele Vorteile. Durch die elektronische Übermittlung der Entgeltdaten an eine Zentrale Speicherstelle sinken die Personal- und Verwaltungskosten. Denn Arbeitgeber erstellen pro Jahr rund 60 Millionen Bescheinigungen. Durch das ELENA-Verfahren sparen allein die Arbeitgeber jähr­lich rund 85 Millionen Euro.

Das ELENA-Verfahren entlastet nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Bürger und beteiligte Ver­waltungen. Die Bürger müssen nicht mehr bei ihren (ehemaligen) Arbeitgebern Bescheinigungen erbitten, sondern berechtigen die Verwaltung mit ihrer elektronischen Signaturkarte zum Abruf der zentral ge­speicherten Daten. In den Verwaltungen können die Ansprüche schneller berechnet werden, da die Daten von Anfang an vollständig und elektronisch vorliegen.

Eine erste Information zu dem Verfahren, zu den Beteiligten sowie zu den elektronischen Signaturkarten kann einem Video im BMWi-Internetauftritt entnommen werden.
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