Die "Befristete Regelung Bürgschaften" des Bundeswirtschaftministeriums dient dazu, die seit Ende 2008 verbesserten EU-rechtlichen Möglichkeiten für öffentliche Hilfen in der Wirtschaftskrise national umzusetzen und damit nutzbar zu machen.
Die neue Regelung sieht unter anderem die Möglichkeit zur Erhöhung der maximalen Bürgschaftshöhe von 80% auf 90% unter bestimmten Voraussetzungen sowie die Vergabe von Bürgschaften auch an Unternehmen vor, die durch die Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten sind.
Diese Flexibilisierungen sind befristet bis 2010.