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EU-Kommission bestätigt: Keine EU-Strukturfondsmittel für Nokia-Werke in Rumänien und Ungarn

(PresseBox) (Berlin, )
Die Europäische Kommission hat in einem heute eingegangenen Schreiben an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Hartmut Schauerte bestätigt, dass für die neuen Produktionsstätten des Nokia-Werkes im rumänischen Cluj und im ungarischen Komarom keine Mittel aus den EU-Strukturfonds geflossen sind.

Um derartige Fälle auch zukünftig auszuschließen, enthalte das kürzlich genehmigte Programm zum Einsatz des Europäischen Regionalfonds in Rumänien eine klare Verpflichtung, wonach keine Betriebsverlagerungen mit Hilfe der Strukturfonds gefördert werden dürfen. Die rumänischen Behörden hätten gegenüber der Europäischen Kommission versichert, dass diese Bestimmung auch strikt eingehalten werde.

Die Europäische Kommission bestätigte außerdem, dass der von Nokia gewählte Industriestandort Cluj auch in der Phase vor dem Beitritt Rumäniens zur EU keine EU-Mittel, z.B. aus dem PHARE-Programm, erhalten habe.

In Ungarn seien im Förderzeitraum 2004-2006 Investitionen von Nokia ebenfalls nicht aus EU-Mitteln unterstützt worden. Das betreffe sowohl direkte Investitionszuschüsse, als auch die mit der Nokia-Produktionsanlage im ungarischen Komarom verbundene Infrastruktur sowie Logistikzentren.

In Reaktion auf dieses Schreiben des Generaldirektors für Regionalpolitik der Europäischen Kommission, Dr. Dirk Ahner, sagte Staatssekretär Hartmut Schauerte: "Ich bin sehr froh, dass die verschärften Regelungen zur Verhinderung von Betriebsverlagerungen mit Unterstützung der EU-Strukturfonds offensichtlich greifen. Bundeswirtschaftsminister Glos hat sich im Ministerrat mit Nachdruck und im Ergebnis erfolgreich dafür eingesetzt, dass in der Förderperiode 2007-2013 keine innereuropäischen Produktionsverlagerungen mit Arbeitsplatzverlusten aus den Strukturfonds finanziert werden dürfen."

Schauerte wies darauf hin, dass jetzt gemeinsam mit der Europäischen Kommission noch geklärt werden müsse, ob in den beiden Ländern evtl. nationale Beihilfen gewährt worden sind, die einer vorherigen Genehmigung durch die Europäische Kommission, insbesondere durch die GD Wettbewerb, bedurft hätten.
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