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Bundesregierung beschließt Nationales Reformprogramm 2012

(PresseBox) (Berlin, )
Die Bundesregierung hat heute das Nationale Reformprogramm 2012 verabschiedet. Das unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erarbeitete Programm enthält unter anderem die neuen Maßnahmen für den Euro-Plus-Pakt. Die Bundesregierung verpflichtet sich gegenüber den EU-Mitgliedstaaten, diese gesamtwirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben innerhalb eines Jahres umzusetzen.

Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Die neuen Verpflichtungen für den Euro-Plus-Pakt sind ausgesprochen ambitioniert. Wir bekennen uns klar zu den europäischen Konsolidierungsvorgaben. Zugleich werden wir insbesondere die Finanzierungsbedingungen für Wagniskapital verbessern, die Zuwanderung für ausländische Fachkräfte spürbar erleichtern und voraussichtlich zu Beginn kommenden Jahres den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung senken können. Wir setzen mit unserem Nationalen Reformprogramm 2012 den Kurs für mehr Wachstum und Wohlstand fort. So kann sich die deutsche Wirtschaftspolitik auch künftig in Brüssel sehen lassen. Deutschland ist und bleibt Anker für Stabilität und Wachstum in Europa."

Das nationale Reformprogramm 2012 stellt zudem im Einzelnen dar, wie Deutschland seine nationalen und europäischen Verpflichtungen erfüllt hat. Die von der EU für das Jahr 2020 angestrebte Beschäftigungsquote von 75 Prozent ist praktisch schon heute erreicht. Deutschland investiert massiv in Forschung und Bildung. Mit den vom Bundeskabinett beschlossenen Eckwerten für den Bundeshaushalt 2013 und für die mittelfristige Finanzplanung unterschreitet Deutschland zudem auch in den kommenden Jahren deutlich den von der Schuldenbremse vorgegebenen Pfad für den Defizitabbau.

Die von den EU-Mitgliedstaaten zu erstellenden Nationalen Reformprogramme sind wichtige Bausteine einer stärker abgestimmten Wirtschafts- und Haushaltspolitik auf EU-Ebene. Sie müssen bis Mitte April bei der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Sie bilden die Basis für konkrete länderspezifische Empfehlungen des Rates der Europäischen Union.
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