Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Dr. Joachim Wuermeling: "Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Regulierungskonzept der Bundesregierung ist ein großer Schritt gelungen in Richtung mehr Effizienz in den Strom- und Gasnetzen im Interesse der Energieverbraucher."
Mit der Anreizregulierung sollen im Monopolbereich der Energieversorgungsnetze vergleichbare Bedingungen wie im Wettbewerb geschaffen werden, indem sich die Netzbetreiber an ihren effizienten Wettbewerbern gemessen werden. Ab dem 1. Januar 2009 werden ihnen Obergrenzen für ihre Erlöse vorgegeben, die auf der Grundlage eines bundesweiten Effizienzvergleichs ermittelt werden. Wenn durch Effizienzsteigerung die Obergrenzen unterschritten werden, können zusätzliche Gewinne erwirtschaftet werden; es besteht also ein Anreiz zu mehr Effizienz (daher Anreizregulierung).
Staatssekretär Wuermeling: "Die Verbraucher werden von der Anreizregulierung profitieren, denn ich erwarte hierdurch einen Druck auf die Netzentgelte und einen intensiveren Wettbewerb. Diese Verordnung entspricht damit bereits den Zielsetzungen des 3. Binnenmarktpakets der EU-Kommission. Es wird deutlich, dass mehr Wettbewerb auch durch andere Maßnahmen als die von der Kommission vorgeschlagene Eigentumsentflechtung erreicht werden kann."
Zufrieden zeigte sich Staatssekretär Wuermeling darüber, dass der Bundesrat trotz einer Reihe von Änderungswünschen das Grundkonzept der Bundesregierung zur Regulierung mit getragen hat. Wuermeling hierzu: "Es ist mir wichtig, dass wir mit anspruchsvollen Effizienzzielen für die Netzbetreiber starten. Deswegen durfte die Orientierung an den besten Unternehmen nicht aufgegeben werden. Ich bin daher sehr zufrieden, dass der Bundesrat diesen und weitere zentrale Punkte des Regulierungskonzepts der Bundesregierung bestätigt hat."
Staatssekretär Wuermeling trat Befürchtungen entgegen, das zukünftige Regulierungssystem könne zu harte Vorgaben insbesondere für kleinere Netzbetreiber enthalten und dringend notwendige Investitionen in den Erhalt und Ausbau der Strom- und Gasversorgungsnetze durch zu hohe Kostensenkungsvorgaben behindern.
"Das Gegenteil ist der Fall", so Wuermeling. "Wir haben eine sehr ausgewogenes Konzept entwickelt, welches trotz anspruchsvoller Effizienzziele Härten für die Unternehmen und ihre Beschäftigten vermeidet, Investitionen sichert und insbesondere auch die zahlreichen kleinen und mittleren Strom- und Gasversorger durch ein stark vereinfachtes Regulierungsverfahren entlastet."
Das Bundeskabinett wird nun zeitnah über den Verordnungsentwurf in der aufgrund des Bundesratsbeschlusses geänderten Fassung entscheiden.