Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 184313

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin, Deutschland http://www.bmwi.de
Ansprechpartner:in Pressestelle des BMWi +49 30 186156121 ext. 6131
Logo der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Bundeskabinett beschließt 2. Paket des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP)

(PresseBox) (Berlin, )
Angesichts des weltweit steigenden Energiehungers und der explodierenden Preise für Öl und damit auch für Gas stehen Energiesparen, Energieeffizienz sowie der Ausbau der Ökoenergien ganz oben auf der politischen Tagesordnung. Das am 5. Dezember 2007 von der Bundesregierung beschlossene Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) hat die Strategie für einen ehrgeizigen, aber auch wirtschaftlich effizienten Klimaschutz festgelegt. Die meisten Vorhaben des IEKP (1. Paket) befinden sich im parlamentarischen Verfahren bzw. sind schon verabschiedet.

Hierzu der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Mit den heutigen Beschlüssen hat die Bundesregierung nun alle Maßnahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms auf den Weg gebracht und damit den Weg für mehr Klimaschutz frei gemacht. Neben dem Klimaschutz müssen allerdings die Energiepreise das zweite wichtige Thema einer zukünftigen Energiepolitik sein. Wir müssen deshalb die Abhängigkeit von Öl und Gas begrenzen. Dafür müssen wir eine breite Palette von Energieträgern nutzen, die Energieeffizienz erhöhen, Energiesparen fördern und die erneuerbaren Energien ausbauen. Genau das tun wir mit dem IEKP.

In diesem Zusammenhang darf die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke kein Tabu sein. Wenn die Stromversorgung verlässlich, bezahlbar und klimafreundlich sein soll, müssen wir die energiepolitische Sackgasse des Ausstiegs aus der Kernenergie verlassen - und zwar schnell."

Das Bundeskabinett hat heute für die noch verbliebenen Vorhaben (sog. 2. Paket) die Gesetzes- und Verordnungstexte verabschiedet. In Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sind dies das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze, die Messzugangsverordnung, die Energieeinsparverordnung mit Energieeinsparungsgesetz sowie die Heizkostenverordnung.

Die BMWi - Vorhaben im Einzelnen:

Liberalisierung des Messwesens (Messzugangsverordnung)

Im Energiewirtschaftsrecht wollen wir das Messwesen auch mit Blick auf die Verbreitung intelligenter Stromzähler vollständig liberalisieren. Ziel ist es, bessere Informationen, Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten für den Verbraucher zu haben, um Energieeinsparungen und Energieeffizienz zu unterstützen. Die gesetzlichen Grundlagen hat der Bundestag gerade beschlossen (Gesetz am 6. Juni 2008; die Messzugangsverordnung konkretisiert die gesetzliche Regelung). Der Kunde kann künftig seinen Messstellenbetreiber und seinen Zähler selbst auswählen.

Um die Modernisierung des Zählerwesens schneller voranzutreiben, müssen ab 2010 dem Kunden im Regelfall Zähler mit Lastganganzeigen angeboten werden. Der Kunde behält aber die Freiheit zu entscheiden, ob er einen solchen Zähler will oder nicht. Nur bei Neubauten sollen nach dem Gesetzesbeschluss der Koalition solche Zähler ab 2010 Standard werden, aber nur, soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist. Aber auch hier bleibt Raum für Technologiewettbewerb, denn der Kunde kann wählen, wer ihm einen Zähler einbauen soll.

Netzausbau/Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze

Der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung, der verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel und neue konventionelle Kraftwerke machen den raschen Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes in Deutschland dringend erforderlich.

Mit dem Energieleitungsausbaugesetz wird die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der vordringlichen Leitungsbauvorhaben verbindlich festgestellt. Das "ob" eines Vorhabens ist damit den Planungs- und Genehmigungsbehörden vorgegeben. Es kann vor Ort nicht mehr in Frage gestellt werden, da die Projekte als energiewirtschaftlich notwendig festgelegt werden. Ferner wird der Rechtsweg für die vordringlichen Vorhaben auf eine Instanz verkürzt. Auch soll der Einsatz von Erdkabeln im eng vermaschten deutschen Höchstspannungs-Übertragungsnetz im Rahmen von vier Pilotprojekten ermöglicht werden: Pilotprojekte: Wahle (Niedersachsen)-Mecklar (Hessen), Ganderkesee (Niedersachsen) - St. Hülfe (Niedersachsen), Diele (Niedersachsen) - Niederrhein (NRW) sowie von Altenfeld (Thüringen) - Redwitz (Bayern). Eine Verkabelung ist hierbei möglich, wenn bestimmte Mindestabstände zur Wohnbebauung unterschritten werden. Zusätzlich kann beim letztgenannten Projekt im Thüringer Wald die Querung des Rennsteigs verkabelt werden.

Bei allen Pilotprojekten ist die Verkabelung jedoch nur auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten zulässig. Damit soll ein ständiges "Auf" und "Ab" zwischen Freileitung und Erdkabel vermieden werden. Mit dem Gesetz werden auch darüber hinaus gehende Landesregelungen ersetzt. Damit ist Klarheit für alle Strecken bundesweit geschaffen und ein Flickenteppich an Länderregelungen vermieden.

Ferner erfolgen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz. Insbesondere wird für die Anbindungsleitungen von Offshore-Anlagen ein Planfeststellungsverfahren eingeführt. Es ersetzt die bisherigen Einzelgenehmigungen.

Zum Thema Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ): Die nicht geringen Kosten von HGÜ-Ferntransportleitungen dürfen auf die Netzentgelte umgelegt werden, wenn sich eines Tages etwaige Pilotprojekte als "wirtschaftlich vertretbar" erweisen. Ob und wann es zu solchen HGÜ-Pilotprojekten kommt, wird insbesondere von den Ergebnissen der dena-Netzstudie II abhängen, die frühestens Ende 2009 / Anfang 2010 erwartet wird.

Wir gehen davon aus, dass im Rahmen der Erdkabel-Pilotprojekte ca. 250 km von 500 km Leitungen verkabelt werden. (Gesamtlänge der 4 Pilotstrecken: 500 km; hiervon werden bei Anwendung der Abstandskriterien ca.250 km verkabelt).Insgesamt führt dies zu Mehrkosten von weniger als 1 pro Jahr pro Privathaushalt. Diese Mehrkosten werden bundesweit auf die Verbraucher umgelegt.

Energieeinsparverordnung und EnEG sowie Heizkostenverordnung (mit BMVBS)

Dem Gebäudesektor kommt bei dem Bestreben, Energie einzusparen, eine ganz erhebliche Bedeutung zu, denn Gebäude haben mit mehr als 40 % einen erheblichen Anteil am gesamten Energieverbrauch. Ziel muss es daher sein, bei der Neuerrichtung Gebäude mit möglichst sparsamer Energiebilanz zu erstellen und im Gebäudebestand die Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu mobilisieren.

Im Mittelpunkt der Neuregelungen der EnEV stehen daher die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten sowie bei wesentlichen Sanierungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 %, die Ausweitung einzelner Nachrüstpflichten, die langfristige, stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen in bestimmten Gebäuden (abhängig bspw. von der Zahl der Wohneinheiten - mind. 6 WE und Heizung älter als 30 Jahre) sowie die Stärkung des Vollzugs.

Kern der Änderung bei der Heizkostenverordnung ist die Erhöhung des verbrauchsabhängige Anteils bei der Abrechnung der Heizkosten in Mehrfamilienhäusern, um die Anreize zu sparsamem Verhalten zu erhöhen. Besonders sparsame Gebäude (Passivhäuser) werden von der Verbrauchserfassungspflicht ausgenommen.

Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.