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Brüderle: Chancen für nachhaltiges Wachstum nutzen - notwendige Reformen zügig voranbringen

Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung legt Jahresgutachten vor

(PresseBox) (Berlin, )
Zum heute vorgelegten Jahresgutachten "Chancen für einen stabilen Aufschwung" des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erklärt Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle:

"Die Wirtschaftsweisen sind optimistisch: Der Aufschwung geht weiter. Beim Wachstum sind sie sogar noch zuversichtlicher als die Bundesregierung. Auch sagen sie voraus, dass die verfügbaren Einkommen deutlich ansteigen. Das sind positive Signale für die fleißigen Menschen in unserem Land, die den Aufschwung täglich hart erarbeiten.

Auf diesen Erfolgen dürfen wir uns aber nicht ausruhen. Jetzt gilt es, die Chancen für ein dauerhaftes Wachstum von Einkommen und Beschäftigung zu nutzen und entschlossen zu handeln. Nur mit einer konsequent marktwirtschaftlichen Politik können wir den Aufschwung verstetigen und unsere Wirtschaft dauerhaft leistungsfähig machen.

Wir dürfen die Flexibilität des Arbeitsmarktes, die entscheidend zum aktuellen Beschäftigungsaufschwung beiträgt, nicht zurückdrehen. Gesetzliche Mindestlöhne sind auch nach Auffassung des Sachverständigenrats kontraproduktiv für Wachstum und Beschäftigung.

Für die anstehenden Reformen gibt der Sachverständigenrat in seinem Gutachten wichtige Orientierungen, die meine volle Zustimmung finden.

Wir sollten die durch die Krise bedingten staatlichen Eingriffe im Bereich der Geld- und Fiskalpolitik sowie bei der Unterstützung der Banken zurückführen. Um die Krise im Euroraum zu überwinden, müssen wir den Stabilitäts- und Wachstumspakt reformieren und einen robusten Krisenmechanismus einführen, der die privaten Gläubiger und nicht alleine die Steuerzahler in die Pflicht nimmt.

Außerdem müssen wir Reformen im Steuerrecht entschlossen angehen, wie zum Beispiel die Steuervereinfachung und den Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer."
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