Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 48412

BUH Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V. Artilleriestr. 6 27283 Verden, Deutschland http://www.buhev.de
Ansprechpartner:in Frau Petra Scheidemann +49 4231 9566679
BU
BUH Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V.

Meisterzwang Verfassungswidrig

Pressemitteilung Berufsverband unabhängiger Handwerker

(PresseBox) (Verden,, )
Meisterzwang unter höchst richterlichem Beschuss
Bundesverfassunggericht veröffentlicht Entscheidung zum Meisterzwang am 15.12.05

Das Bundesverfassungsgericht hält den Meisterzwang nach alter Gesetzeslage für verfassungsrechtlich äußerst bedenklich (Az. 1 BvR 1730). Bei der aktuellen Regelung, die noch für 90% der Handwerksbetriebe fortbesteht, sind die Kritikpunkte des Verfassungsgerichts noch genauso stichhaltig. Die gesetzgeberischen Ziele der Qualitätssicherung und der Ausbildungssicherung – so führt das Gericht aus – erscheinen zweifelhaft bzw. sind nicht außerhalb jeden Zweifels. „Es gibt also keine verfassungsrechtlich belastbare Begründung für die Einschränkung der Berufsfreiheit durch den Meisterzwang“ so BUH Vorstandsmitglied Jonas Kuckuk.
Weitere Kritikpunkte, die den Bestand des Meisterzwangs als Ganzes betreffen, und die der BUH in anderen anhängigen Verfassungsbeschwerden vorgetragene hat, standen in dem jetzt entschiedenen Fall noch nicht zur Diskussion. „Wir sind guten Mutes, dass die noch anhängigen Verfassungsbeschwerden bald zur Aufhebung des Meisterzwangs führen.“ so Kuckuk.
Der BUH fordert die Behörden nach dieser Entscheidung auf unverzüglich die Verfolgungsmaßnahmen von Handwerkern ohne Meisterbrief einzustellen. Insbesondere dürfen keine Hausdurchsuchungen wegen angeblich unerlaubter Handwerksausübung mehr vorgenommen werden. Bußgelder wegen angeblicher Verstöße gegen den Meisterzwang, die häufig nur anerkannt wurden, weil die Ordnungsbehörden den Betroffenen gedroht haben, ansonsten die Kunden und Geschäftsbeziehungen zu stören, müssen nun zurückgezahlt werden. Es kann nicht angehen, dass die Behörden leistungsbereite Handwerker über Jahre verfolgt und erpresst haben und nun das rechtswidrig - unter Berufung auf die Gültigkeit des Meisterzwangs – erlangte Bußgeld behalten wollen.

Nach den Erfahrungen des BUH haben die Handwerkskammern systematisch Selbstständigkeit ohne Meisterbrief im Handwerk verhindert und verfolgt. Dabei wurden Existenzgründer falsch beraten, Möglichkeiten ohne Meisterbrief zu arbeiten wurden verschwiegen und Ausnahmebewilligungen aufgrund der Stellungnahmen der Kammern - wie auch beim jetzigen Beschwerdeführer – von der Verwaltung rechtswidrig verweigert.

Die Kritik, des Verfassungsgerichts an der Verwaltung und der Justiz ist deutlich. „Es ist eine Blamage sondergleichen für die Verwaltungsgerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht, wenn das Verfassungsgericht feststellt, dass es einem Bürger nicht zuzumuten sei, seine Rechte vor den Verwaltungsgerichten durchzusetzen, weil er - aufgrund der jüngeren Rechtsprechung - nicht erhoffen kann dort Recht zu bekommen.“ so Kuckuk.

Weitere Information unter www.buhev.de und unter 0173-2439005

BUH Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V.

Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V. Engagement zur Einführung der Gewerbefreiheit im Handwerk
www.BUHeV.de

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.