Die Bundesagentur für Arbeit rechnet laut einer aktuell veröffentlichten Statistik mit rund 2.350.000 angemeldeten Kurzarbeitern für 2020 im Gegensatz zu 147.241 angemeldeten Kurzarbeitern 2019. Mit der Einführung gehen aber auch einige arbeitsrechtliche Verpflichtungen einher. Arbeitgeber sind gut damit beraten, nun noch penibler auf die Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeiten zu achten. Denn: Überstunden während der Kurzarbeit sind grundsätzlich unzulässig. Wenn Überstunden anfallen würden, wäre dies ein Indikator dafür, dass doch kein Arbeitsausfall vorherrscht. Und dieser ist schließlich der Schlüsselfaktor dafür, dass die Kurzarbeit überhaupt vom Unternehmen angemeldet wird.
Arbeitszeiterfassung schnell & einfach mit der brixxbox App
Eine einfache Möglichkeit, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu erfassen, ist die Arbeitszeiterfassung-App von brixxbox. Die Zeitdaten für alle Mitarbeiter und Prozesse werden transparent, zuverlässig und über alle Medien erfasst: PC, Laptop, mobile Telefone (Android, IOS, etc.) oder Tablets. Zuweisungen von Aufträgen, Projekten und Tickets sind ebenfalls über das Einscannen von QR-Codes oder das Auswählen über eine List-Funktion möglich. Auch Buchungen auf Orte und Adressen und die Speicherung von GPS-Geo-Koordinaten gehören zum Leistungsspektrum der App. Informationen und Auswertungen sind jederzeit, ortsunabhängig und in mehreren Sprachen verfügbar.
Hier gibt es mehr Informationen:
https://brixxbox.net/arbeitszeiterfassung