Die bestehenden Befristungsregelungen für die Qualifizierungsphase, die so genannte 12-Jahresregelung bzw. 15-Jahresregelung in der Medizin, haben sich in der Praxis bewährt. Sie wurden daher aus dem Hochschulrahmengesetz in das neue Gesetz überführt. Die Regelungen werden um eine familienpolitische Komponente ergänzt: Bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer in der Qualifizierungsphase um zwei Jahre für jedes Kind. Hierdurch berücksichtigt der Gesetzgeber die hohe Belastung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Kindern. Darüber hinaus sollen sie durch die neue Regelung ermutigt werden, bereits in jungen Jahren eine Familie zu gründen.
Die neuen Regelungen treten voraussichtlich im März 2007 in Kraft. [412/5017/vk]