Damit wird eine entscheidende Weiche gestellt, da Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ihre zeitlich befristeten Forschungsprojekte zunehmend über Drittmittel finanzieren. Daher sind sie auch in steigendem Maße darauf angewiesen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet zu beschäftigen. Es fehlte jedoch bisher ein ausdrücklicher Grund für eine Befristung, der die nötige Rechtssicherheit schafft. In das neue Gesetz werden auch die 12- bzw. 15-Jahresregelungen überführt.
Die neuen Befristungsregelungen werden zusätzlich um eine familienpolitische Komponente ergänzt: Bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer in der Qualifizierungsphase um zwei Jahre je Kind. Damit wird die hohe Belastung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern mit Kindern berücksichtigt. Die wissenschaftliche Qualifizierung darf nicht darunter leiden. Junge Wissenschaftler sollen ermutigt werden, bereits in der Qualifizierungsphase Familien zu gründen
Die neuen Regelungen sollen im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft treten.