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Black Friday 2016 – Die besten Deals des Jahres – Jetzt auf Black-Friday.de

Trotz Abmahn-Wahnsinn feiern hunderte Händler mit Aktionen den Black Friday 2016

(PresseBox) (Oberhausen, )
Endlich ist es wieder soweit. Es ist Black Friday! Auch in Deutschland locken wieder zahlreiche Händler und Marken in ihren Onlineshops und Ladengeschäften mit extremen Rabatten und Sonderangeboten. Bei Black-Friday.de – Deutschlands dienstältestem und meistbesuchtem Black Friday Portal – finden Schnäppchenjäger auch in diesem Jahr wieder eine Übersicht über die besten Aktionen und Rabatte.

Das Interesse am Black Friday in Deutschland ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. So haben sich die Suchanfragen bei Google sowie die Besucherzahlen auf Black-Friday.de von Jahr zu Jahr verdoppelt. In diesem Jahr rechnen die Betreiber bereits mit mehr als 2 Millionen Besuchern, die auf dem Portal über die besten Schnäppchen informieren möchten.

Auch auf Seiten des Handels ist der Black Friday immer beliebter geworden. In den vergangenen Jahren nahm die Zahl der teilnehmenden Händler immer weiter zu. 2016 listete Black-Friday.de bereits Deals und Aktionen von mehr als 300 deutschen Händlern. Leider erfuhr diese Entwicklung in diesem Jahr einen kleinen Dämpfer. Eine in Deutschland gänzlich unbekannte Firma mit Sitz in Hong Kong erwarb Anfang Oktober 2016 die Rechte an einer beim Deutschen Marken- und Patentamt eingetragenen Wortmarke „Black Friday“ und übertrug die alleinigen Nutzungsrechte an einen einzelnen Marktteilnehmer. Parallel begann eine Kanzlei aus Berlin damit im Namen der chinesischen Firma Abmahnungen an Händler und Black Friday Portale zu versenden. Dies verunsicherte die gesamte Branche und führte dazu, dass viele Onlineshops und Geschäfte in diesem Jahr auf entsprechende Aktionen verzichten oder ihre bereits geplanten Aktionen umbenennen. Hierbei kommt es indes zu sehr kreativen Aktionsbezeichnungen, wie z.b. Red, Blue oder Green Friday, Black Week oder Sale Weekend, bis hinzu Beauty-, Super- oder Crazy Friday.

Auch Black-Friday.de sah sich mit einer Abmahnung konfrontiert. In dieser wurde unter anderem verlangt, das Portal einzustellen und die Domains an den Markeninhaber zu übergeben. Noch vor Eintreffen der Abmahnung und ohne jeglichen vorherigen Kontakt hat der deutsche Vertreter der chinesischen Markeninhaberin zudem die Löschung der Social Media Seiten sowie der Smartphone Apps von Black-Friday.de beantragt. Facebook, Twitter und der Google Play Store haben diesen Anträgen ohne Vorwarnung stattgegeben. Einzig Apple gab die Gelegenheit zur Stellungnahme. Bis heute ist die Black-Friday.de iOS App im Apple App Store erhältlich.

Auf die Abmahnung hat Black-Friday.de angemessen reagiert und alle Vorwürfe zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde eine Gegenabmahnung ausgesprochen, mit der die Markeninhaberin dazu aufgefordert wurde, die Löschung der Social Media Accounts und der Android App rückgängig zu machen. Bis heute hat Black-Friday.de dazu keine Antwort erhalten.

Simon Gall, Betreiber von Black-Friday.de erklärt: „Wir sind davon überzeugt, dass der Begriff Black Friday rein beschreibend (und daher nicht unterscheidungskräftig) ist und ferner ein allgemeines Freihaltebedürfnis besteht. Wir haben deshalb am 28.10.2016 einen entsprechenden Löschungsantrag aufgrund „absoluter Schutzhindernisse“ beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. Zwischenzeitlich sind mindestens zwei weitere Löschungsanträge beim DPMA eingegangen, was im Register zur Marke auch veröffentlicht wurde. Die Einreichung von Anträgen weiterer Antragsteller ist jederzeit möglich. Wir und zahlreiche Rechtexperten sind sehr zuversichtlich, dass auf die Löschungsanträge die die Marke „Black Friday“ aus dem Register gelöscht wird.

Sollte wider Erwarten doch ein kennzeichenrechtlicher Gebrauch der Bezeichnung Black Friday in Betracht kommen, dann stünden Black-Friday.de ferner ältere Kennzeichenrechte im Sinne des § 5 MarkenG zu, weil das Portal bereits seit 2012 – also lange vor der Markenanmeldung – betrieben wird. Gall erklärt: „In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Markeneintragung im Löschungsverfahren bestätigt werden sollte, werden wir eine Löschung aufgrund dieser prioritätsälteren Kennzeichenrechte anstreben.

Black-Friday.de hofft, dass die Angelegenheit nach dem Black Friday schnell aufgeklärt wird und sich Händler und Kunden im nächsten Jahr auf einen rechtssicheren und unbeschwerten Black Friday freuen können.
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