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Vorratsdatenspeicherung startet vorschnell

BITKOM fordert allgemeine Übergangsfrist bis Anfang 2009/Unternehmen sollten für hohe Investitionen entschädigt werden

(PresseBox) (Berlin, )
Die Hightech-Branche begrüßt die neuesten Korrekturen an der geplanten Vorratsdatenspeicherung, hält das Gesetz aber noch nicht für praxisnah. Nach dem Gesetzentwurf, den der Bundestag voraussichtlich am Freitag beschließt, müssen Telefon- und Internet-Anbieter die Verbindungsdaten künftig sechs Monate speichern. Auch für Faxe, SMS und E-Mails gelten die neuen Regeln. Bei Handy-Gesprächen sollen zudem die Seriennummern der Geräte erfasst werden. Bisher müssen nur Daten gespeichert werden, die für die Abrechnung mit den Kunden nötig sind. Nach dem neuen Gesetz müssen die Netzbetreiber und Provider technisch und personell aufrüsten. "Dies ist nicht von heute auf morgen machbar. Auch die Anbieter in Festnetz und Mobilfunk brauchen dringend eine Übergangsfrist bis Anfang 2009", sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Eine Schonfrist, wie sie allein für Internet-Verbindungsdaten vorgesehen ist, reicht nicht aus."

Allein für die nötige Technik werden in der Branche bis zu 75 Millionen Euro fällig. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionen-Höhe. Diese Kosten sollen den Unternehmen nach neuen Plänen nur zum Teil erstattet werden. Heute wird ein entsprechender Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag diskutiert. Daten-Auskünfte an staatliche Ermittler sollen mit Pauschalen vergütet werden, die BITKOM zum großen Teil für zu niedrig hält. "Auf den hohen technischen Investitionen würden die Unternehmen ganz sitzen bleiben", kritisiert Rohleder. "Immerhin ist der Entwurf ein Schritt in die richtige Richtung, nachdem die Entschädigung jahrelang auf Eis lag." Jetzt müssten auch im Detail faire Regeln gefunden werden. "Hier besteht noch viel Gesprächsbedarf", so der BITKOM-Hauptgeschäftsführer. In den Nachbarländern Österreich und Schweiz fällt die Entschädigung für solche Datenauskünfte deutlich höher aus.
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