Im nächsten Schritt müssen Bund, Länder und Kommunen die konkrete Umsetzung des Gesetzes regeln, indem sie für einheitliche technische und organisatorische Standards bei der E-Vergabe sorgen. „Die Regelungslücke zwischen dem abstrakten Gesetz und der jeweiligen praktischen Handhabung bei den Vergabestellen muss schnell geschlossen werden, so dass ein bundesweit einheitliches, handhabbares Verfahren entsteht“, so Rohleder.
Kritisch bewertet der Bitkom, dass der Gesetzgeber die Strukturreform nicht genutzt hat, um die Komplexität des Vergaberechts zu reduzieren. So gelten in Bund und Ländern weiterhin teils unterschiedliche Regelungen für EU-weite und nationale Vergabeverfahren. Bitkom fordert, dass der Gesetzgeber hier künftig für eine Harmonisierung sorgt.
Problematisch ist außerdem die Erweiterung der Handlungsspielräume für öffentliche Auftraggeber bei der Ausgestaltung von Vergabeverfahren. Beispiele sind extrem kurze Angebotsfristen, vergaberechtsfreie Inhouse-Geschäfte bei gleichzeitiger Betätigung auf dem privaten Markt und erweiterte Regelungen zur interkommunalen Kooperation. Diese Flexibilisierung geht zu Lasten der Transparenz und des Wettbewerb und benachteiligt letztlich die bietenden Unternehmen.
Mit der jetzt verabschiedeten Vergaberechtsmodernisierungsverordnung steht die fristgemäße Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien bis zum 18. April 2016 kurz vor dem Abschluss. Bereits im Dezember wurde das zugrundeliegende Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergModG) verabschiedet.
Weiteren Informationen sind unter folgenden Links verfügbar:
- Stellungnahme zur Vergaberechtsreform vom 12. 2016: www.bitkom.org/...
- Stellungnahme zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung vom 19. Feb. 2015: www.bitkom.org/...
- Positionspapier mit Forderungen an elektronische Vergabesysteme aus Sicht der bietenden ITK-Wirtschaft vom 25. Jun. 2013: www.bitkom.org/...