Das Landgericht München hatte am 23. Dezember 2004 entschieden, dass Personal Computer, darunter auch Notebooks und Server, pro Gerät mit einer pauschalen Abgabe von 12 Euro belegt werden sollen. Die Gebühr soll als Ausgleich für das berechtigte Kopieren von Texten dienen und wird über Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort an Autoren etc. ausgeschüttet. Der BITKOM lehnt Urheberrechtabgaben nicht grundsätzlich ab, wehrt sich aber gegen eine übermäßige Ausweitung der Gebühren. Schon jetzt zahlen die Hersteller Abgaben für jeden CD-Brenner (7,21 Euro), DVD-Brenner (9,21 Euro), Scanner (10,23 Euro) oder jedes Fax (10,23 Euro). "Wir lehnen ab, dass beim Kauf eines PC-Systems doppelt und dreifach ab", sagt Rohleder. Da das Urteil rückwirkend gilt, führt es für die PC-Industrie in Deutschland zu Belastungen von rund 300 Millionen Euro für den Zeitraum 2001 bis 2004. Ab 2005 würden jährlich weitere rund 90 Millionen Euro hinzukommen.
Im Rahmen der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes will die Bundesregierung darüber entscheiden, auf welche Geräte künftig Abgaben zu zahlen sind. "Die Reform bietet die Chance, Sonderabgaben für innovative Technologien zu verhindern", sagt Rohleder. Bislang scheint das Gegenteil der Fall zu sein: Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass künftig auf alle Geräte und Speichermedien, die auch nur teilweise zum Kopieren genutzt werden, Abgaben erhoben werden können. Dazu zählen unter anderem Drucker, PCs und Festplatten. Selbst wenn die einzelnen Pauschalabgaben pro Gerät moderat ausfallen, wird sich die Abgabenlast für Wirtschaft und Verbraucher insgesamt mindestens verdoppeln. Im Jahr 2003 zahlten die Hersteller rund 75 Millionen Euro an pauschalen Urheberrechtsabgaben.