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Update 2005: Von Altgeräten bis Zuwanderung

Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen für die Informations- und Telekommunikationswirtschaft im Überblick

(PresseBox) (Berlin, )
Im neuen Jahr müssen sich Verbraucher und Unternehmen wieder auf eine Reihe gesetzlicher Änderungen einstellen. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat für die ITK-Branche eine Übersicht mit den wichtigsten Neuerungen zusammengestellt:

* Greencard: Das neue Zuwanderungsgesetz löst ab Januar die alte Regelung ab. Für die rund 18.000 Greencard-Inhaber schafft das Gesetz die Möglichkeit, nach fünf Jahren Arbeit in Deutschland mit ihren Familien im Land zu bleiben. Nach Ansicht des BITKOM bietet das Zuwanderungsgesetz die Chance, hoch qualifizierte Arbeitskräfte langfristig an Deutschland zu binden.
* Rücknahme von Altgeräten: Im Februar beschließt der Bundestag das Elektronikaltgerätegesetz. Es besagt, dass Verbraucher künftig ihre alten Elektrogeräte, zum Beispiel Handys, Computer oder Drucker, kostenlos zurückgeben dürfen. Die Entsorgung übernehmen die Hersteller. Das Gesetz tritt voraussichtlich im August in Kraft.
* E-Commerce: Eine Änderung des Fernabsatzgesetzes bringt den Verbrauchern mehr Schutz bei Einkäufen im Internet. Online-Händler werden ihre Kunden künftig noch umfassender informieren, zum Beispiel muss bei Preisangaben für Produkte oder Dienstleistungen immer der Gesamtpreis erkennbar sein, inklusive Versandkosten, Steuern oder sonstiger Zusatzkosten.
* Sicherheit: Ab Januar müssen Internetprovider die technischen Voraussetzungen zur Überwachung von E-Mails geschaffen haben. Die Ermittlungsbehörden durften zwar schon bisher den E-Mail-Verkehr von Personen überwachen, die einer schweren Straftat verdächtigt werden. Häufig war die Technik dafür aber noch nicht vorhanden.
* Steuern und Abgaben: Für Betriebe und Selbstständige gelten ab 2005 neue Regeln für die Kommunikation mit den Finanzbehörden. Folgende Daten müssen künftig elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden: Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und die Lohnsteuerdaten der Arbeitnehmer. Dafür können die Arbeitgeber das ELSTER-Formular oder ein EDV-Buchführungssystem nutzen, wenn es über ein entsprechendes Übertragungsmodul verfügt.
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