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Teil-Einigung bei Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks

Vertrag rückwirkend nur für erstes Halbjahr 2012 gültig / BITKOM-Mitglieder zahlen 8 Cent pro USB-Stick oder Speicherkarte / Verwertungsgesellschaften fordern weiterhin überhöhte Abgaben

(PresseBox) (Berlin, )
Der Hightech-Verband BITKOM hat sich mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild Kunst für einen begrenzten Zeitraum auf die Höhe der Urheberrechtsabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Der Vertrag bezieht sich rückwirkend auf den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012. BITKOM-Mitgliedsfirmen zahlen für diesen Zeitraum wie bereits zuvor eine reduzierte Abgabe in Höhe von 8 Cent pro Stück. Der Tarif liegt sonst bei 10 Cent pro Stück. Der alte Vertrag war von den Verwertungsgesellschaften zum 31. Dezember 2011 gekündigt worden, um höhere Zahlungen der Anbieter zu erreichen. Mit den Abgaben auf Geräte und Speichermedien sollen legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden. "Wir haben für einen begrenzten Zeitraum eine pragmatische Lösung gefunden", sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Den bestehenden Dissens zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften über die Höhe der Abgaben löst die Einigung nicht."

Seit dem 1. Juli 2012 fordern die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe in Höhe von 91 Cent für USB-Sticks und Speicherkarten (SD-Karten, Mini-SD-Karten u.ä.) mit einer Kapazität von bis zu vier Gigabyte. Auf USB-Sticks mit mehr als vier Gigabyte sollen 1,56 Euro fällig werden und bei entsprechenden Speicherkarten sogar 1,95 Euro. Im Handel kosten USB-Sticks mit vier Gigabyte Speichervolumen derzeit ab ca. 5 Euro. Aus Sicht des BITKOM stehen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften in keinem Verhältnis zu den Verkaufspreisen und beeinträchtigen die betroffenen Unternehmen sowie Verbraucher unzumutbar. "Die Forderungen der Verwertungsgesellschaften sind absolut unverhältnismäßig", sagte Rohleder. Der BITKOM lässt die Angemessenheit der Forderungen derzeit von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt prüfen.

Für Hersteller und Importeure von Speichermedien ist der Beitritt zum Gesamtvertrag bis spätestens März/April 2013 möglich.

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