Hinter den Online-Annahmestellen verbergen sich neben den Lotto-Gesellschaften auch private Anbieter. Sie vermitteln die Glücksspiele der staatlichen Lotterien und erhalten dafür eine Provision. Das Internet ermöglicht es den Kunden dabei, Tipps bequem am heimischen Computer abzugeben – wann immer sie wollen. Sämtliche Spielscheine werden von den Anbietern virtuell aufbewahrt und mit den Gewinnzahlen abgeglichen. Bei richtigen Tipps erhalten die Kunden auf Wunsch sofort eine Email oder SMS. Ein paar Tage später folgt der Gewinn.
Auch in Zukunft werden die Umsätze bei Lotto-Annahmestellen im Internet weiter steigen. „Für 2010 rechnen wir bereits mit einem Volumen von einer Milliarde Euro. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass private Unternehmen weiterhin Lotterie-Produkte vermitteln dürfen und ihnen keine Steine in den Weg gelegt werden“, sagte Harms. Erst vor kurzem hatte es in einem anderen Glücksspielmarkt – dem für Sportwetten – ein fragwürdiges Verbot gegeben. Das Land Sachsen untersagte dem Online-Anbieter Bwin seine Tätigkeit. Als Begründung diente das staatliche Wettmonopol. Genau das war zuvor jedoch vom Bundesverfassungsgericht in seiner derzeitigen Handhabung für verfassungswidrig erklärt worden. Nach dem Spruch des höchsten Gerichts muss der Gesetzgeber das Glücksspielrecht nun neu regeln. Der BITKOM setzt sich dabei für eine Liberalisierung des Online-Marktes ein.