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Mittelstandsfeindliche Neuregelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung

(PresseBox) (Berlin, )
- BITKOM kritisiert geplante Änderung des Körperschaftssteuergesetzes
- Mittelständische Unternehmen werden in die Kreditklemme getrieben
- Zusätzliche Unternehmensbesteuerung gefährdet Wachstum

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) bewertet die geplanten steuerlichen Neuregelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung als außergewöhnlich mittelstandsfeindlich. Der Bundestag plant derzeit eine Änderung von § 8a des Körperschaftssteuergesetzes (KStG). Sie wird sich aus BITKOM-Sicht extrem nachteilig auf die ohnehin kritischen Finanzierungsbedingungen kleiner und mittelständischer Unternehmen auswirken. Im Kern geht es darum, dass bestimmte Kreditzinsen künftig als virtueller Gewinn besteuert werden. Unternehmen, die Darlehen ihrer Gesellschafter in Anspruch nehmen müssen, würden dadurch doppelt belastet: einmal durch die Kreditzinsen selbst und zum zweiten durch Steuern auf die Zinsen. "Die etablierten Finanzierungsstrukturen des Mittelstands werden somit zusätzlich belastet", kommentiert Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung. "Die Neuregelung greift tief in die Finanzierungsfreiheit des Mittelstands in Deutschland ein und verteuert die für viele kleinere Unternehmen lebenswichtige Beschaffung von Fremdkapital", so Rohleder weiter. Gerade angesichts der unverändert restriktiven Kreditvergabe der Geschäftsbanken und dem noch geringen Angebot an Eigenkapital für den breiten Mittelstand blieben die Gesellschafterdarlehen ein unverzichtbares Finanzierungsinstrument. „Wer es wirklich ernst meint mit der Stärkung des Mittelstands, darf eine solche Regelung nicht befürworten“, so Rohleder.

Zukünftig sollen Zinsen, die ein Unternehmen für ein Gesellschafterdarlehen zahlt, nicht mehr als Betriebsausgaben steuerlich abziehbar sein, sondern über der Freigrenze von 50.000 Euro als fiktiver Gewinn besteuert werden. Dies soll auch denn gelten, wenn ein Gesellschafter lediglich für ein Bankdarlehen seiner Gesellschaft bürgt. Weiterhin ist vorgesehen, dass Unternehmen zukünftig auch auf Miet-, Pacht- und Lizenzzahlungen an ihre Gesellschafter zusätzlich Steuern zahlen müssen. "Hier handelt es sich um Ausgaben, also um Liquiditätsabflüsse aus dem Unternehmen und damit um eine Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit. Es soll also nicht ein Wertzuwachs im Unternehmensvermögen, sondern ein Wertabfluss besteuert werden. Dies ist völlig systemwidrig", kritisiert Rohleder.

BITKOM moniert weitere Punkte: Nach der vorliegenden Neuregelung könne es selbst dann zu einer Steuerpflicht kommen, wenn ein Unternehmen gar keinen realen Gewinn aus seiner operativen Tätigkeit erzielt hat. Außerdem müssten die Unternehmen künftig nicht nur die Vergütungen für das erhaltene Fremdkapital erwirtschaften, sondern zusätzlich auch noch auf diese Vergütungen Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen. Dadurch werde diese eingeführte Form der Unternehmensfinanzierung erheblich verteuert.

Von der neuen Besteuerung sind über Gesellschafterdarlehen finanzierte Unternehmen nur dann ausgenommen, wenn ihre Eigenkapitalquote mindestens 40% erreicht. Dazu bemerkt Rohleder: "Bedenkt man, dass die durchschnittliche Eigenkapitalquote im deutschen Mittelstand zwischen 10 und 20% liegt, wird klar, wie sehr damit die Finanzierungsfreiheit des Mittelstands beschränkt wird.“ Die Neuregelung werde mittelständische Unternehmen noch weiter als bisher in die Kreditklemme treiben. Rohleder wörtlich: „Damit konterkariert das Bundesfinanzministerium die Bemühungen des Bundeswirtschaftsministeriums, die Finanzierungsbedingungen für den Mittelstand zu verbessern."

Zusätzlich belastet würden die Unternehmen nach Einschätzung des BITKOM auch durch die schwierige und mit Unsicherheiten behaftete Anwendung der geplanten Gesetzesänderung. Sie bringe neue bürokratische Belastungen. Denn wenn ein Unternehmen von einem Gesellschafter Sachkapital, zum Beispiel ein Grundstück, zur Nutzung erhält, müsse dessen Wert ständig neu bestimmt und überprüft werden. Nur so könne ermittelt werden, ob Steuern im Sinne der Neuregelung anfallen.

Nicht zuletzt zieht BITKOM, der über mittelständische 500 Unternehmen der Informations- und Kommunikationswirtschaft vertritt, die Begründung für die geplante zusätzliche Steuerbelastung stark in Zweifel. Die Bundesregierung argumentiert damit, die seit Jahren sinkenden Einnahmen aus der Körperschaft- und Gewerbesteuer verstetigen zu wollen. Im ersten Halbjahr 2003 jedoch, hält BITKOM dagegen, lagen die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer bereits fünf Milliarden Euro über dem Vorjahresniveau. Das zeige, dass das Absinken des Körperschaftssteueraufkommens, dem die Bundesregierung entgegenwirken will, vor allem konjunkturelle Ursachen habe. Der Gesetzgeber solle sich, so BITKOM, daher bevorzugt um ein wachstumsförderndes Steuerrecht bemühen, als die derzeit sich abzeichnende positive Konjunkturentwicklung durch Verschärfungen bei der Unternehmensbesteuerung zu gefährden.
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