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Kundenschutz darf nicht bevormunden

BITKOM: Gesetzentwurf zur Neuordnung der Verbraucherrechte in der Telekommunikation schießt über das Ziel hinaus

(PresseBox) (Berlin, )
Weite Teile des Gesetzentwurfs zur Neuordnung des Kundenschutzes in der Telekommunikation sind in der Branche auf heftige Kritik gestoßen. Nach Ansicht des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) schießt der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf über das Ziel eines vernünftigen Verbraucherschutzes weit hinaus. "Der Kunde wird nicht beschützt, sondern bevormundet", sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Beim Griff zum Telefon traue der Gesetzgeber dem Kunden offenbar kaum Eigenverantwortung zu.

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Preise für ein Telefonat nicht nur deutlich in der Werbung angegeben, sondern vor vielen Gesprächen nochmals angesagt werden müssen. Das betrifft unter anderem alle Call-by-Call-Verbindungen, obwohl diese heute teilweise weniger als einen Cent pro Minute kosten. Auch der Bezug so genannter Premium-SMS, die zum Beispiel Börsennachrichten oder Stauinformationen aufs Handy liefern, wird komplizierter: Kosten sie einen Euro oder mehr, muss der Kunde erst eine Zwischennachricht mit nochmaliger Preisangabe abwarten und diese bestätigen. Eine zusätzliche Warn-SMS soll fällig werden, wenn der Rechnungsbetrag bei Abonnements 20 Euro im Monat überschreitet. Damit werde der Kunde zu oft mit der Frage "Wollen Sie das wirklich?" belästigt, kritisierte Rohleder.

Diese "staatlich verordnete Bevormundung" koste Geld, das an anderer Stelle fehle. Innovative Weiterentwicklungen würden so behindert. Der Kundenschutz sei schon aus purem Eigeninteresse ein zentrales Anliegen der Unternehmen, weil er die Verbreitung neuer Dienste fördert. Rohleder: "Die wenigen schwarzen Schafe können wir wirksam mit den bestehenden Gesetzen bekämpfen. Hier darf nicht eine ganze Branche mit einem völlig überzogenen Regelwerk zur Rechenschaft gezogen werden."
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