Gerade in Phasen besonders hoher Arbeitsbelastung kann es erforderlich sein, dass Arbeitnehmer das Internet oder den dienstlichen E-Mail-Anschluss während der Arbeitszeit privat nutzen – beispielsweise um eine Banküberweisung online zu tätigen. Aber die private Nutzung kann Probleme mit sich bringen. Unternehmen, die die Nutzung der neuen Technologien nicht explizit regeln, laufen Gefahr, dass diese Nicht-Regelung rechtlich als Erlaubnis zum privaten Surfen gewertet wird. Gleichzeitig geht der Arbeitgeber, wenn er die Privatnutzung erlaubt, datenschutzrechtliche Verpflichtungen ein, über die er genauestens informiert sein sollte. Die private Nutzung birgt auch immer das Risiko des Missbrauchs. Entsprechend sollten Arbeitgeber ein Interesse daran haben, zu überprüfen, ob sich die Privatnutzung im Rahmen des Erlaubten bewegt.
„Mitarbeiter in Unternehmen müssen und sollen neue Technologien nutzen. Wichtig ist hierbei, den Rahmen für die private Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz exakt zu definieren. Dabei spielen die Themen Datenschutz und Arbeitsrecht sowie die jeweilige Unternehmenskultur eine entscheidende Rolle“, so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung. Der BITKOM-Leitfaden soll hier Hilfestellung geben. Er führt in die Thematik ein und stellt Handlungsmöglichkeiten vor. Der Leitfaden steht unter www.bitkom.org/publikationen zum kostenlosen Download zur Verfügung.