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Keine Pauschalabgaben auf PCs und Drucker!

* BITKOM will an Bestimmtheits-Kriterium festhalten * Modernisierung des deutschen Urhebergesetzes ist zu begrüßen

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) begrüßt, dass das Bundesjustizministerium das deutsche Urheberrechtsgesetz modernisieren und in diesem Zusammenhang auch das pauschale Vergütungssystem neu regeln will. Aus Sicht des BITKOM dürfen allerdings nicht alle digitalen Geräte per se vergütungspflichtig werden. Nur Geräte, mit denen in erheblichem Umfang Privatkopien angefertigt werden, dürfen abgabepflichtig sein. Bei Geräten, die nur in ganz geringem Maße zum Kopieren genutzt werden, sind Abgaben hingegen nicht gerechtfertigt. "Für die Vergütung muss daher entscheidend sein, dass die Kopierfunktion tatsächlich in relevantem Umfang genutzt wird. Deshalb soll auch weiterhin im Gesetz verankert werden, dass ein Gerät dazu bestimmt - und nicht nur geeignet - sein muss, Kopien anzufertigen", so Peter Broß, Geschäftsführer des BITKOM.

Nach wie vor lehnt BITKOM ab, Pauschalabgaben auf Drucker oder PCs einzuführen. "Abgaben auf diese Geräte führen zu Doppelzahlungen. Kopiervorgänge, an denen Drucker oder PC beteiligt sind, werden über bereits heute abgabepflichtige Peripheriegeräte wie den Scanner oder den CD- und DVD-Brenner vergütet. Und Inhalte aus dem Internet werden entweder direkt bezahlt oder werden zur freien Benutzung angeboten," so Broß.

Ansonsten begrüßt BITKOM den Vorstoß des Bundesjustizministeriums, dass die Abgaben moderat und maßvoll sein sollen und dass so genannte DRM-Systeme (Systeme für das digitale Rechte-Management) gefördert werden sollen.
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