Nach wie vor sieht die Industrie keine Rechtsgrundlage für die vorgesehene Haftung der Unternehmen für Altgeräte, die bereits vor zehn oder 20 Jahren von zum Teil nicht mehr existierenden Anbietern verkauft wurden. Allerdings akzeptiert die Industrie den Vorschlag des Bundesumweltministeriums, die finanzielle Verantwortung für die Logistik, Verwertung und das Recycling zu übernehmen, wenn die Kommunen die Altgeräte aus privaten Haushalten auch weiterhin eigenständig sammeln. Nur auf Basis der weiterhin von den Kommunen organisierten und finanzierten Sammlung könnten, so ZVEI und BITKOM, die Hersteller die Entsorgung der Altgeräte durchgängig sicherstellen.
Nachdem die Hersteller bereits Vorleistungen für eine baldige Umsetzung der EU-Richtlinie erbracht hätten, erwarteten sie nun von den kommunalen Spitzenverbänden ein deutliches und konstruktives Zeichen, dass sie die Sammlung der Altgeräte übernehmen. Otmar Frey, Vorsitzender der gemeinsamen Task-Force von ZVEI und BITKOM: "Sollte dieses Signal ausbleiben, entsteht der Verdacht, dass bei den Kommunen kein Interesse an einer Lösung für die Entsorgung von Elektro-Altgeräten besteht." Allerdings würden die Hersteller davon ausgehen, dass daran niemandem gelegen sein kann.
Für die Registrierung der Hersteller und die gerechte Zuordnung der Entsorgungsverpflichtungen soll nach dem Gesetzentwurf eine Gemeinsame Stelle zuständig sein. Die Hersteller von Elektro- und Elektronik-Geräten haben hierfür die 'Stiftung Elektro-Altgeräte Register' gegründet.
Hintergrundinformationen:
- Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register beschränkt sich auf Registrierung, Mengenerfassung, Abholkoordination, Nachweisführung und Teilnahmebeobachtung.
- Operative Aufgaben von Altgeräterücknahme und -entsorgung werden vom Register nicht übernommen.
- Ziel ist ein effizienter Wettbewerb von Logistik- und Entsorgungsunternehmen, um Kosten für Hersteller und Verbraucher möglichst gering zu halten.
- Die Industrie ist bereits Mitte 2003 mit der Gründung der Projektgesellschaft "Elektro-Altgeräte Register
- EAR" in Vorleistung zur nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie gegangen. Weit mehr als 100 namhafte Unternehmen tragen dieses Projekt.
- Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt ab 2005 die Entsorgung von rund 1,1 Millionen Tonnen gebrauchter Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränken, Fernsehern, Computern oder Handys.
- Die Kosten der künftigen Rücknahmesysteme betragen allein für die Industrie voraussichtlich zwischen 350 und 500 Millionen Euro jährlich.