So will die EU vorschreiben, dass auch im Internet genügend europäische Inhalte zugänglich sind. Das Internet ist aus Sicht des BITKOM aber der Inbegriff kultureller Vielfalt. In keinem anderen Medium lassen sich Inhalte einfacher global verbreiten. Quotenregelungen sind hier noch überflüssiger als im Fernsehen. Rohleder: > "> Es ist kaum ein Bereich vorstellbar, in dem es absurder wäre, kulturelle Vielfalt durch ein staatliches Dekret verordnen zu wollen.> "> Die Kommission habe bisher nicht dargelegt, warum ein weiteres Regelwerk für neue Dienste überhaupt nötig sei. Die E-Commerce-Richtlinie, die seit dem Jahr 2000 einen gut funktionierenden Rechtsrahmen für elektronische Dienste bietet, überschneide sich teilweise mit den vorgeschlagenen Regeln. > "> Das ist eine klassische Doppelregulierung, die für jeden modernen Gesetzgeber tabu sein sollte> "> , sagte Rohleder. BITKOM fordert die Bundesregierung daher auf, eine Ausdehnung veralteter Fernsehregeln auf neue Medien zu verhindern und sich stattdessen für eine Liberalisierung der bestehenden Regeln einzusetzen.
Die von der Kommission behauptete Liberalisierung der Werbezeitvorgaben für klassisches Fernsehen ist nach Ansicht des BITKOM eine Mogelpackung. Bislang dürfen die Sender nur 20 Prozent der stündlichen und täglichen Sendezeit für Werbespots verwenden. Die Beschränkung der täglichen Werbezeit will EU-Kommissarin Reding nun aufheben, bestehen bleiben soll aber die stündliche Höchstgrenze von 20 Prozent. > "> Das kann man beim besten Willen niemandem als Liberalisierung verkaufen> "> , sagte Rohleder.
Zufrieden zeigte sich der BITKOM mit dem Vorstoß der Kommission, gekennzeichnetes Product Placement zu erlauben. Dies kommt den Zuschauern entgegen, weil es nicht wie ein Werbeblock das Programm unterbricht. Auch andere Werbeformen wie etwa Einzelspots, die bisher weitgehend verboten sind, sollten möglich sein.
Die ausführliche BITKOM-Position steht im Internet unter http://www.bitkom.org/...> zum Download bereit.