Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektrogesetz) trat Ende März in Kraft. Danach dürfen Hersteller und Importeure in Deutschland ab dem 24. November nur dann an private Nutzer Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, wenn sie auch die Rücknahme und Entsorgung sicherstellen. Für die entsprechenden Kosten müssen sie in jedem Jahr bereits vorab eine insolvenzsichere Garantie stellen.
Den betroffenen Unternehmen stehen dabei grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen: Sie können ihre Pflichten individuell, z.B. durch ein gesperrtes Bankkonto oder eine Bankbürgschaft, absichern. Solche Lösungen sind jedoch in der Regel sehr teuer. Oder aber die Hersteller greifen auf eine gemeinschaftliche Garantie zurück wie z.B. den BSG-Garantiefonds. "Die Vorteile des Fonds: Er entspricht den gesetzlichen Anforderungen und stellt durch die Vielzahl der Teilnehmer sicher, dass der Liquiditätsabfluss gering bleibt", sagt Olsok. Zudem arbeitet das Garantiesystem der BSG unabhängig und steht allen Unternehmen offen. Je mehr Unternehmen an dem Fonds teilnehmen, umso geringer fallen Ausfallrisiko und Kosten aus.
Die BSG hat den Fonds in enger Abstimmung mit namhaften Herstellern entwickelt, um die praktischen Anforderungen der Industrie zu berücksichtigen. Brother International GmbH, Cherry GmbH, DeTeWe Systems GmbH, Deutsche Telekom AG, Fujitsu Siemens Computers GmbH, Ingram Micro Distribution GmbH, Kyocera Mita Deutschland GmbH, Motorola GmbH, Siemens AG, Toshiba Europe GmbH, Vodafone D2 GmbH unterstützen den Aufbau auch finanziell.