Die nun angedachten 5,52 Euro seien zwar weniger als der zunächst befürchtete Fernseh-Tarif von 17,03 Euro. Insofern hätten die Proteste von Wirtschaftsverbänden und etlichen Politikern gefruchtet. Doch die Chance, eine moderne Gebührenstruktur einzuführen, sei vertan worden. "Die Rundfunkgebühr wird mit künstlichen Argumenten auf immer mehr Geräte ausgeweitet." Der BITKOM plädiert stattdessen für eine niedrige Abgabe, die alle Haushalte und Unternehmen zahlen. "Damit kann man die überbordende Bürokratie der GEZ abbauen und die Schnüffelpraxis einstellen", betont Rohleder.
Mit der geplanten Regelung würden vor allem berufliche Internet-Nutzer bestraft, betont der BITKOM. Viele von ihnen profitieren nicht von einer Ausnahmeregel, die bisherige GEZ-Kunden von der neuen Gebühr befreit. "Freiberufler und Kleinbetriebe nutzen in ihren Büros oft kein Rundfunkgerät und werden nun für ihre PCs abkassiert", bedauert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. "Und das, obwohl sie den Rechner nur für E-Mail, die Pflege ihrer Webseite und die elektronische Steuererklärung brauchen."
Zudem befürchtet der Hightech-Verband, dass die Funkhäuser nach einer Übergangszeit den vollen Fernseh-Tarif von 17,03 Euro einfordern. Bei einem PC, der vier Jahre lang genutzt wird, würden dann mehr als 800 Euro Gebühren auflaufen - fast soviel wie der durchschnittliche Netto-Kaufpreis. Bleibt es bei dem Radio-Tarif für Internet-PCs, werden in diesem Zeitraum immerhin 265 Euro fällig.
Der BITKOM fordert deshalb die Ministerpräsidenten auf, die GEZ-Pläne zu stoppen. Ohne die Zustimmung der Bundesländer wird die Regelung nicht wirksam. "Noch gibt es eine Chance für ein zukunftsgerechtes, einfach umzusetzendes Gebührenmodell", so Rohleder. Ein gutes Zeichen sei es, dass sich in mehreren Ländern die Politiker parteiübergreifend gegen die PC-Gebühr aussprechen. Als Beispiel nannte Rohleder die schleswig-holsteinischen Landtagsfraktionen. Sie plädieren dafür, die Einführung um mindestens zwei Jahre zu verschieben. Am Donnerstag stimmt der Kieler Landtag über entsprechende Anträge ab.