Bisher hatten die Zollbehörden den Importeuren von Computerbildschirmen in den "Verbindlichen zolltariflichen Auskünften" die Zollfreiheit der Geräte bescheinigt. Diese werden zurzeit auf Wunsch der EU-Kommission widerrufen. Damit gilt eine sofortige Zollpflicht. Betroffen sind alle LCD-Monitore, die einen digitalen Signaleingang (DVI-Schnittstelle) besitzen. Davon werden in diesem Jahr etwa 1,9 Millionen Stück in Deutschland verkauft.
Nach Ansicht des BITKOM verstößt das Vorgehen von EU und Zoll allerdings gegen internationales Handelsrecht. In dem 1996 unterzeichneten "Information Technology Agreement" (ITA) der Welthandelsorganisation WTO hat sich auch die EU verpflichtet, keine Einfuhrzölle auf IT-Produkte zu erheben. Das Abkommen soll die Entwicklung und Verbreitung der Informationstechnik fördern.
Die EU-Kommission betrachtet die LCD-Monitore hingegen nicht mehr als IT-Produkte, sondern als Unterhaltungselektronik (UE). Diese unterliegt einem Einfuhrzoll. Der BITKOM hatte deshalb im Frühjahr gemeinsam mit dem europäischen Branchenverband EICTA technische Kriterien erarbeitet, mit denen zwischen IT-Monitoren und UE-Monitoren differenziert werden kann. Diesen Vorschlag hat die EU jedoch nicht aufgegriffen.
Der BITKOM wiederholt sein Gesprächsangebot und fordert die EU-Kommission auf, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, um langwierige rechtliche Streitigkeiten auf Kosten der Computer-Nutzer zu vermeiden.